Fahrerlaubnis Klasse AM, A1, A2 oder A beantragen
Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.
Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.
Für den Aufstieg von A1 auf A2 und A2 auf A gelten vereinfachte Voraussetzungen.
Um die Fahrerlaubniserweiterung zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und eine praktische Prüfung bestehen.
Telefonisch ist die Führerscheinstelle täglich zwischen 08:00 und 12:00 Uhr erreichbar.
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja oder in elektronischer Form
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde
- Online-Dienste vorhanden: (noch) nicht in bei jeder Fahrerlaubnisbehörde
• Klage vor dem Verwaltungsgericht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
- in biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
- gültiger Führerschein
- gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
- Angaben zur Fahrschule
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