Aufgrund eines technischen Ausfalls im Rechenzentrum kommt es derzeit zu Einschränkungen in allen Zulassungsstellen des Schwalm-Eder-Kreises. Die An-, Um- und Abmeldung von Fahrzeugen ist momentan leider nicht möglich.
Wie lange die Störung andauert, können wir derzeit noch nicht sagen. Sobald die Systeme wieder verfügbar sind, informieren wir Sie hier umgehend.
Bitte sehen Sie von telefonischen Rückfragen zum aktuellen Stand ab, da uns derzeit keine weiteren Informationen vorliegen.
Wenn eine Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich. Dabei dürfte es sich in der Regel um die untere Naturschutzbehörde handeln.