Forderung des HLT zum Kommunalen Finanzausgleich ab 2028
Das Präsidium des Hessischen Landkreistages hat in seiner heutigen Sitzung grundsätzliche Forderungen für das anstehende Gesetzge- bungsverfahren zum Kommunalen Finanzausgleich (KFA) ab dem Aus-gleichsjahr 2028 an die Hessische Landesregierung beschlossen. Hintergrund ist das Auslaufen der bis Ende 2027 befristeten Festbetragsre-gelung im Hessischen Finanzausgleichsgesetz (HFAG) und der damit verbundene gesetzgeberische Handlungsbedarf. Der Hessische Land kreistag betont, dass die Neuregelung des KFA 2028 nicht lediglich eine politische Gestaltungsfrage darstellt, sondern im Kontext der hochgradig angespannten Haushaltslage der hessischen Landkreise eine zwingende systematische Weiterentwicklung erfordert. Ziel müsse es sein, die verfassungsrechtlich garantierte aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen dauerhaft sicherzustellen.
Bedarfsgerechte Finanzausstattung im Mittelpunkt
Im Zentrum der Beschlussfassung steht die Forderung nach einer realitätsgerechten und aufgabenorientierten Dotierung der Finanzausgleichsmasse. Die Landkreise sehen insbesondere bei der bisherigen Methodik der Bedarfsermittlung Reformbedarf. Das aktuell angewandte Korridorverfahren führe dazu, dass tatsächliche Mehrbedarfe - insbesondere im Bereich sozialer Pflichtaufgaben – nicht vollständig abgebildet werden.
Der Hessische Landkreistag fordert daher eine Weiterentwicklung der vertikalen Bedarfsermittlung, die dynamische Entwicklungen stärker berücksichtigt und künftig prospektiv ausgestaltet wird. Insbesondere bun- desgesetzlich verursachte Mehrbelastungen müssten zeitnah und systemgerecht in die Finanzausstattung einfließen.
Überprüfung der Verteilungsrelationen und Stärkung der Landkreise
Zudem fordert das Präsidium eine erneute empirische Überprüfung der Aufteilung der Finanzausgleichsmasse zwischen den kommunalen Gruppen. Die derzeitigen Teilschlüsselmassen spiegelten die tatsächlichen Aufgaben- und Ausgabenlasten der Landkreise nicht hinreichend wider. Gerade vor dem Hintergrund steigender Sozialausgaben sei eine stärkere Berücksichtigung der Landkreisgruppe erforderlich.
Mehr kommunale Gestaltungsspielräume
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der allgemeinen Schlüsselzuweisungen. Diese sollen zulasten zweckgebundener Finanz- und Investitionszuweisungen ausgeweitet werden. Ziel ist es, die kommunale Dispositionsfreiheit zu erhöhen, die Systemkomplexität zu reduzieren und die Transparenz des Finanzausgleichs zu verbessern.
Reformbedarf bei Sonderstatusregelungen
Besonderen Reformbedarf sieht der Hessische Landkreistag bei den bestehenden Sonderstatusregelungen. Diese führten zu strukturellen Verzerrungen im horizontalen Finanzausgleich und entsprächen nicht mehr den Anforderungen an eine systematische und sachgerechte Aufgaben- und Finanzierungszuordnung. Eine grundlegende Neuordnung ist erforderlich, um eine konsistente und verfassungsfeste Ausgestaltung sicherzustellen.
Hintergrund
Die Forderungen des Hessischen Landkreistages zum KFA 2028 stehen im Kontext einer deutlich angespannten und sich strukturell verschlech- ternden Finanzlage der hessischen Landkreise. Die Haushaltsplanungen für das Jahr 2026 zeigen, dass ein Großteil der Landkreise negative or- dentliche Ergebnisse ausweist. Hessenweit planen die Landkreise mit einem Gesamtdefizit von rund einer halben Milliarde Euro für das Jahr 2026.
Die Landkreise reagieren hierauf mit steigenden Hebesätzen bei Kreis- und Schulumlagen, stoßen dabei jedoch zunehmend an Belastungsgren- zen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Hauptursache der Entwicklung sind dynamisch wachsende Ausgaben insbesondere im Sozialbereich sowie weitere gesetzlich determinierte Pflichtaufgaben, die sich der kommunalen Steuerung weitgehend entziehen.
Vor diesem Hintergrund verdeutlichen die aktuellen Jahresergebnisse und Planungen, dass die bestehende Systematik des Finanzausgleichs die tatsächlichen Belastungen der Landkreise nicht mehr hinreichend abbildet. Die Forderungen des Hessischen Landkreistages zielen daher darauf ab, die strukturelle Unterdeckung zu beseitigen und die Finanz-ausstattung künftig konsequent an den realen Aufgaben- und Ausgabenlasten auszurichten.
Zur originalen Pressemeldung des Hessischen Landkreistages vom 23. April 2026: Hessischer Landkreistag fordert strukturelle Weiterentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs ab 2028