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LWV Hessen Integrationsamt fördert Hephata-Wäscherei mit rund 100.000 Euro

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Veröffentlicht am: 14.04.2026

LWV Hessen Integrationsamt fördert Hephata-Wäscherei mit rund 100.000 Euro

Gruppenfoto in einer Wäscherei: Sieben Personen stehen zwischen Maschinen und Wäschewagen. In der Mitte wird eine Urkunde überreicht. Unten rechts ist das Signet des Schwalm-Eder-Kreises eingeblendet. Einen Bewilligungsbescheid über rund 100.000 Euro hat LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler jetzt an Eva Riedinger, Geschäftsbereichsleiterin Wirtschaft und Versorgung, Stefan Gerland, kaufmännischer Vorstand der Hephata Diakonie und Maik Dietrich-Gibhardt, theologischer Vorstand der Hephata Diakonie, überreicht. Mit dem Geld fördert das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen die Anschaffung einer neuen, deutlich besseren und behinderungsgerechteren Faltmaschine für die Wäscherei. Jürgen Kaufmann, Erster Kreisbeigeordneter des Schwalm-Eder-Kreis, Mitarbeiterin Ljubov Schönhof und Torsten Beil, einer der drei Beschäftigten, der an der neuen Maschine arbeiten wird, waren bei der Übergabe ebenfalls anwesend. „Gute Arbeit muss für alle Menschen möglich sein. Gerade in Betrieben, in denen Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung arbeiten, entscheidet die richtige Ausstattung darüber, ob Teilhabe wirklich gelingt. Unter diesem Gesichtspunkt freut mich besonders, dass die Beschäftigten selbst an der Antragstellung und Beschaffung beteiligt waren“, sagte LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler.

Bisher können die Mitarbeitenden der Wäscherei nur eine Maschine für das Zusammenlegen von zum Beispiel Handtüchern bedienen. Sie wählen für jede Wäschekategorie je nach Größe das Faltprogramm aus. Die neue Maschine erkennt – egal ob T-Shirt oder langärmliger Pyjama – die Kleidungsart und passt die richtigen Faltparameter automatisch an, während die Mitarbeitenden nur die Kleidungsstücke einlegen müssen. Das vereinfacht und beschleunigt die Faltarbeit, die Fehlerrate sinkt. Außerdem ist der Eingabetisch der Maschine höhenverstellbar, sodass jeder Mit-arbeitende eine zur eigenen Körpergröße passende ergonomische Einstellung vornehmen kann, was Torsten Beil, seine Kollegin und seinen Kollegen sehr freut. „Wir bieten damit jetzt einen sehr attraktiven Arbeitsplatz, an dem Mitarbeitende mit unterschiedlichsten Bedürfnissen arbeiten können“, sagt Eva Riedinger.

In Zukunft geht das Falten von Oberbekleidung den Mitarbeitenden einfacher von der Hand. Sie können zwischen verschiedenen Körperhaltungen während der Arbeitszeit wechseln. Ein Großteil der Textilien kann nun maschinell gefaltet werden. Gewaschen und gepflegt werden Textilien wie Berufskleidung für gewerbliche Kunden wie Senioreneinrichtungen oder Feuerwehren. Den Großteil der Aufträge machen Hauswäsche der Hephata-Einrichtungen und Privatwäsche der Bewohnerinnen und Bewohner aus. „Mit dieser Investition schaffen wir modernere Abläufe und vielseitige Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung. Unser Ziel ist es, dass jeder Mensch seine Fähigkeiten einbringen kann – unabhängig von individuellen Einschränkungen. Die neue Technik hilft uns dabei, Barrieren weiter abzubauen und echte Teilhabe im Arbeitsalltag zu ermöglichen“, so Stefan Gerland, kaufmännischer Direktor der Hephata Diakonie.

In der Wäscherei werden Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen beschäftigt und gefördert, da sie in einer rein auf Effizienz ausgerichteten Arbeitswelt kaum Beschäftigung finden. Die Mitarbeit in der Wäscherei ermöglicht nicht nur die bloße Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, sie wirkt sich zusätzlich positiv auf die körperliche Gesundheit, die psychische Stabilität und die soziale Einbindung der Beschäftigten aus. „Ich bin froh in einer Gesellschaft zu leben, wo Menschen mit seelischen oder psychischen Erkrankungen unterstützt werden, um entweder den Weg in ein eigenständiges Leben behutsam zurückzufinden oder über einen längeren Zeitraum in Einrichtungen, wie der Hephata Wäscherei einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen können. Wenn nun mit Hilfe der Zuwendung des LWV die Arbeitsbedingungen körperlich erleichtert werden, ist das eine sinnvolle Investition“, so Erster Kreisbeigeordneter des Schwalm-Eder-Kreises, Jürgen Kaufmann. Die Kosten der Investition für die Modernisierung in der Wäscherei belaufen sich auf rund 112.500 Euro, von denen das LWV Hessen Integrationsamt 90 Prozent übernimmt.

Hintergrund: Fördermittel aus der Ausgleichsabgabe

Die finanziellen Leistungen, die das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen an schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber sowie an Inklusionsbetriebe zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gewährt, werden aus Mitteln der sogenannten Ausgleichsabgabe finanziert. Diese Mittel stammen ausdrücklich nicht aus den originären Haushaltsmitteln des LWV Hessen, die von den 21 Landkreisen und sechs kreisfreien Städten als Träger des Verbandes über die Verbandsumlage aufgebracht werden.

Die Ausgleichsabgabe ist ein gesetzlich vorgesehenes Instrument zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie verfolgt das Ziel, Arbeitgeber zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung zu motivieren und zugleich einen finanziellen Ausgleich für den mit der Beschäftigung verbundenen zusätzlichen Aufwand zu schaffen. Die Entrichtung der Ausgleichsabgabe entbindet Arbeitgeber jedoch nicht von ihrer gesetzlichen Beschäftigungspflicht. Arbeitgeber, die die vorgeschriebene Anzahl von Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen nicht besetzen, sind gemäß § 154 SGB IX Beschäftigungspflichtig und haben für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten (§ 160 Absatz 1 Satz 1 SGB IX).

Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe werden im Rahmen der sogenannten „Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben“ eingesetzt. Sie dienen der nachhaltigen Förderung von Beschäftigung, beruflicher Teilhabe und Inklusion schwerbehinderter Menschen. Zu den wesentlichen Leistungen des Integrationsamtes aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zählen insbesondere finanzielle Unterstützungsleistungen an Arbeitgeber sowie an schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte.

Darüber hinaus werden aus diesen Mitteln die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) und die Integrationsfachdienste finanziert, die schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber beratend und unterstützend begleiten.

 
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