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Landkreis fördert auch weiterhin Kultur

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Veröffentlicht am: 11.11.2025

Das Bild zeigt Marina Saurwein, die Kulturbeauftragte des Schwalm-Eder-Kreises. Sie steht in einem Flur mit unscharfem Hintergrund und blickt lächelnd in die Kamera. Marina Saurwein trägt ein rostrotes Oberteil und ein schwarzes Jackett. Unten links im Bild befindet sich das Logo des Schwalm-Eder-Kreises mit dem Schriftzug „Der Kreis mit den schönsten Ecken“. Bisherige Kulturförderung optimiert und angepasst – neue Förderrichtlinie seit 1. November gültig

Auch in Zeiten begrenzter öffentlicher Haushaltsmittel setzt der Schwalm-Eder-Kreis ein Zeichen für die Kulturschaffenden im Landkreis und fördert auch in Zukunft Projekte in diesem Bereich. „Kultur ist, frei nach Heinrich Böll, der Atem unserer Gesellschaft und bei uns im ländlichen Raum vor allem getragen von ehrenamtlichem Engagement. Deshalb ist es uns sehr wichtig hier weiter als verlässlicher Partner an der Seite unserer Kulturschaffenden zu stehen“, so Landrat Winfried Becker.

Seit 2020 war die bisherige Kulturförderrichtlinie des Schwalm-Eder-Kreises gültig, mit der Vereine, Kulturschaffende und Engagierte im und für den Landkreis eine Förderung von bis zu 1.000 Euro für ihr Kulturprojekt erhalten konnten. Die Nachfrage nach Förderung ist seitdem stetig gestiegen. „Zuletzt waren wir bei rund 50 Anträgen im Jahr. Nach fünf Jahren war es an der Zeit zu schauen, was gut und was weniger gut funktioniert hat und die Richtlinie entsprechend anzupassen“, erklärt die Kulturbeauftragte des Schwalm-Eder-Kreises Marina Saurwein.

Grundlegendes hat sich nicht geändert. Förderfähig sind zeitlich begrenzte Kunst- und Kulturprojekte im und für den Landkreis sowie Anschaffungen von für den Kunst- und Kulturbetrieb notwendige Ausstattung mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, aber maximal 2.000 Euro.

Die bisherigen Antragsfristen entfallen, stattdessen wird über eingehende Anträge in der Regel quartalsweise entschieden. Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und kommunale Gebietskörperschaften.

„Kultur sollte für jede und jeden erreichbar sein. Und daher bin ich froh, dass wir mit der Kulturförderrichtlinie des Landkreises einen Beitrag leisten können, die kulturelle Vielfalt in unserer Region zu unterstützen“, betont Landrat Winfried Becker.

Anträge auf Kulturförderung des Schwalm-Eder-Kreises können ausschließlich online gestellt werden. Die ausführliche Förderrichtlinie sowie den Link zum Antragsformular gibt es unter www.schwalm-eder-kreis.de/kultur.

Für Rückfragen steht außerdem die Kulturbeauftragte des Schwalm-Eder-Kreises Marina Saurwein unter Tel. 05681/775-1547 oder kultur@schwalm-eder-kreis.de zur Verfügung.

 
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Unscharfe Innenaufnahme eines Labors mit OP-Tisch, Käfigen und medizinischer Ausstattung. Im Vordergrund steht in schwarzer Fettschrift: „Aktuelle Informationen aus dem Veterinäramt“.

Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

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Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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