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Sorgeerklärung Beurkundung

Leistungsbeschreibung
Eine Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden. Dies können Sie bei dem für Sie zuständigen Jugendamt oder gegen Gebühr bei einem Notar oder einer Notarin veranlassen. Sorgeerklärungen vermag im Streitfall nur das Familiengericht aufzuheben. Daher ist es ratsam, sich über die Rechte und Pflichten beraten zu lassen, die sich aus der Sorgeerklärung ergeben.
Die Anerkennung der Vaterschaft ist Voraussetzung für die gemeinsame Sorgeerklärung. Sofern noch nicht geschehen, können Sie die Vaterschaft und Sorge gemeinsam beim Jugendamt erklären.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Kind muss noch minderjährig sein.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Bearbeitungsdauer
Der Termin dauert in der Regel zwischen 30 bis 60 Minuten. Die Urkunden werden im Termin direkt ausgehändigt.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Frau Hella Krug
Führung des Sorgeregisters, Negativatteste (Beistandschaften)
05681/775-5121


Frau Tina Martin
Zuständig für die Kommune: Gudensberg (Beistandschaften)
05681/775-5231

Frau Denise Obst
Zuständig für die Kommunen: Körle, Morschen, Neuental, Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn, Willingshausen (Beistandschaften)
05681/775-5127

Frau Christine Schneider

Zuständig für die Kommunen: Borken, Gilserberg, Guxhagen (Beistandschaften)

05681/775-5129


Frau Larissa Schröder

Zuständig für die Kommunen: Frielendorf, Schwalmstadt, Spangenberg (Beistandschaften)

05681/775-5227

Frau Claudia Wendel

Zuständig für die Kommunen: Felsberg, Melsungen (Beistandschaften)

05681/775-5228

Frau Meike Zettl

Zuständig für die Kommunen: Bad Zwesten, Edermünde, Knüllwald, Malsfeld, Niedenstein (Beistandschaften)

05681/775-5126


Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 51.2 - Beistandschaften, Vormundschaften
Hans-Scholl-Straße 8
34576 Homberg (Efze)


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Welche Gebühren fallen an?
Jugendamt: Keine
Notar: ca. 80,00 Euro zzgl. Auslagen
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Anträge / Formulare
Keine
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was muss ich mitbringen?
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
  • Geburtsurkunde des Kindes, in der der Vater eingetragen ist oder Mutterpass bei vorgeburtlicher Sorgeerklärung
  • Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )