51.4 - Eingliederungshilfe SGB VIII

Eingliederungshilfe SGB VIII

Rechtliche Grundlage §§ 35a SGB VIII i. V. m. §§ 75, 112 SGB XII, § 41 SGB VIII

Zielgruppe: Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit einer (drohenden) seelischen Behinderung

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit einer (drohenden) seelischen Behinderung eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen. Ihr Ziel ist es, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Betroffene sollen befähigt werden, ihre Lebensplanung und Lebensführung selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können. 

Eingliederungshilfen können sein:

  • Ambulante Hilfen, zum Beispiel eine Schulbegleitung
  • Betreuung in Einrichtungen über Tag in teilstationären Einrichtungen
  • Betreuung in Einrichtungen über Tag und Nacht
  • Betreuung in einer Vollzeitpflege

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Eingliederungshilfe SGB VIII

Ihre Kontakte:

05681/775-5159
05681/775-5207
05681/775-5156
05681/775-5267

Sprechzeiten:

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr

Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.