Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Die Blaue Karte EU ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird befristet erteilt. Sie können die Verlängerung der Blauen Karte EU beantragen, wenn Ihre Beschäftigung über die Geltungsdauer Ihrer Blauen Karte EU hinaus fortgesetzt werden soll.
Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Blauen Karte EU spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Befristung bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde.
Für die Verlängerung der Blauen Karte EU gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere sollen Sie einen Arbeitsvertrag mit bestimmten Mindestgehalt vorlegen können und eine Beschäftigung ausüben, die Ihrer Qualifikation angemessen ist.
Wenn Sie bei der erstmaligen Erteilung Ihres Aufenthaltstitels zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet waren, wird dies bei der Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels berücksichtigt. Haben Sie noch nicht an einem Integrationskurs teilgenommen, kann die Ausländerbehörde Ihren Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ablehnen. Haben Sie den Integrationskurs noch nicht abgeschlossen, wird die Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich jeweils nur um ein Jahr verlängert, bis Sie diesen erfolgreich abschließen oder den Nachweis erbringen, dass Ihre Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist.
Im Falle der Verlängerung wird Ihre Blaue Karte EU erneut befristet.
Die Blaue Karte wird für maximal vier Jahre verlängert. Wenn die Dauer des Arbeitsvertrages weniger als vier Jahre beträgt, wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich dreier Monate verlängert.
Die Blaue Karte kann nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung bereits ausgeschlossen wurde.
Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Blauen Karte EU spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Befristung bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde.
Für die Verlängerung der Blauen Karte EU gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere sollen Sie einen Arbeitsvertrag mit bestimmten Mindestgehalt vorlegen können und eine Beschäftigung ausüben, die Ihrer Qualifikation angemessen ist.
Wenn Sie bei der erstmaligen Erteilung Ihres Aufenthaltstitels zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet waren, wird dies bei der Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels berücksichtigt. Haben Sie noch nicht an einem Integrationskurs teilgenommen, kann die Ausländerbehörde Ihren Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ablehnen. Haben Sie den Integrationskurs noch nicht abgeschlossen, wird die Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich jeweils nur um ein Jahr verlängert, bis Sie diesen erfolgreich abschließen oder den Nachweis erbringen, dass Ihre Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist.
Im Falle der Verlängerung wird Ihre Blaue Karte EU erneut befristet.
Die Blaue Karte wird für maximal vier Jahre verlängert. Wenn die Dauer des Arbeitsvertrages weniger als vier Jahre beträgt, wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich dreier Monate verlängert.
Die Blaue Karte kann nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung bereits ausgeschlossen wurde.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
- Verlängerung der Blauen Karte EU: spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Blauen Karte EU
- Widerspruchsfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
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Dauer: Etwa 6 bis 8 Wochen
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 30.3 - Ausländer- und Personenstandswesen
Hans-Scholl-Straße 1
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
15:30
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
15:30
Uhr
Donnerstag:
von
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Vorsprachen zu den oben genannten Öffnungszeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Info- und Servicebüro oder online unter: Online Terminvergabe
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
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Verlängerung der Blauen Karte EU
:
Hinweis: Die Blaue Karte EU in Form des elektronischen Aufenthaltstitels muss für die Verlängerung neu ausgestellt werden.
- für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96
- für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93
Hinweis: Die Blaue Karte EU in Form des elektronischen Aufenthaltstitels muss für die Verlängerung neu ausgestellt werden.
Anträge / Formulare
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
- Formulare: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (bundesweit einheitlich)
- Weitere behördenspezifische Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Rechtsgrundlage
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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§ 8 Absatz 1 i.V.m. § 18b Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
§ 39 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
§ 39 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
weiterführende Links
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
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- Pass oder Passersatz
- Blaue Karte EU
-
Nachweise zum Lebensunterhalt:
- Kopie oder Original des Arbeitsvertrags (nur bei Änderungen einzureichen)
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- bei Wechsel des Arbeitgebers: konkretes Arbeitsplatzangebot (bitte nutzen Sie hierfür das bundesweit einheitliche Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis ) oder ein Arbeitsvertrag
- Aktuelles biometrisches Foto
- Aktuelle Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Bei Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs: Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs oder andere Nachweise zu Integrationsanstrengungen
Kontakte:
05681/775-3032
05681/775-3038
05681/775-3041
05681/775-3043
05681/775-3053
05681/775-3031
05681/775-3040
05681/775-3030
05681/775-3049
05681/775-3033
05681/775-3046