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Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen

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Kurzbeschreibung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung
  • ein zulassungspflichtiges Fahrzeug darf im öffentlichen Straßenverkehr nur genutzt werden, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde zugelassen wurde
  • Zulassungsbescheinigung Teil II gilt als Nachweis der Verfügungsberechtigung für ein Fahrzeug, also darüber, wer Halterin oder Halter ist
  • stellt keinen Eigentumsnachweis dar
  • wird benötigt, um zum Beispiel:
    • ein Fahrzeug zu verkaufen
    • ein Fahrzeug zu finanzieren
    • ein Fahrzeug umzumelden
  • Gebrauchtfahrzeugkauf: Zulassungsbescheinigung Teil II wird:
    • mit Fahrzeug übergeben
    • mit Ummeldung umgeschrieben
  • kann auch von dritten Personen mit Vollmacht beantragt werden
  • Zulassungsbescheinigung Teil II soll nicht während der Fahrt mitgeführt werden
  • früher war das der Fahrzeugbrief
  • zuständig: örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde
Beschreibung

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II weisen Sie nach, dass Sie über Ihr Fahrzeug verfügen dürfen. Sie stellt jedoch keinen Eigentumsnachweis dar. Wenn Sie beispielsweise das Fahrzeug geleast oder finanziert haben, sind Sie nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer. Sie benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil II, wenn Sie zum Beispiel ein Fahrzeug:

  • verkaufen wollen
  • finanzieren wollen
  • ummelden müssen

Wenn Sie ein neues Fahrzeug kaufen, erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II in der Regel vom Hersteller.

Beim Gebrauchtfahrzeugkauf erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II zusammen mit dem gekauften Fahrzeug. Mit der Ummeldung lassen Sie sie dann auf Ihren Namen umschreiben.

Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland erwerben, beantragen Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II zusammen.

Früher hat der Fahrzeugbrief die Funktion der Zulassungsbescheinigung Teil II erfüllt. Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugbrief vorhanden sein, bleibt dieser gültig.

Im Gegensatz zur Zulassungsbescheinigung Teil I sollten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht während der Fahrt mitführen. Sie sollten die Zulassungsbescheinigung Teil II sicher aufbewahren.

zuständige Stelle

The locally responsible registration authority in the district or city (registration office). In the case of natural persons, responsibility is based on the place of residence of the vehicle owner (in the case of several residences, on the location of the main residence) and in the case of legal entities, tradespeople and self-employed persons with a fixed place of business, on the registered office or the location of the branch office involved.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Teaser

Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II können Sie nachweisen, dass Sie über das betreffende Fahrzeug verfügen dürfen.

Voraussetzungen

The completion of a registration certificate Part II or its first issue by the registration authority is only permitted on presentation of

1. the certificate of conformity,

2. the data confirmation or

3. the certificate of individual approval of the vehicle.

4. proof of authorization to dispose of the vehicle: in the case of a new vehicle, this is e.g. the purchase contract, in the case of a used vehicle it would be the previous registration certificate Part II.

Verfahrensablauf

Bei einem Neufahrzeug erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II im Regelfall vom Hersteller beim Kauf des Fahrzeugs.

Beim Gebrauchtfahrzeugkauf erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II zusammen mit dem angekauften Fahrzeug.

Für ein Fahrzeug, das im Ausland zugelassen ist oder war, ist das Ausfüllen eines Vordrucks einer Zulassungsbescheinigung Teil II nur im Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeuges zulässig. Bei der Zulassung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II von der zuständigen Zulassungsbehörde ausgefertigt.

Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II online über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) beantragen:

  • Sie rufen das i-Kfz-Portal der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf.
  • Sie führen den Zulassungsvorgang gemäß der Beschreibungen Erstzulassung oder Wiederzulassung aus.
  • Sie erhalten die Zulassungsbescheinigung Teil II von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.

Sie können die Zulassungsbescheinigung Teil II auch persönlich bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen.

Urheber
Weiterführende Links:
Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen in Schwalm-Eder-Kreis Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fristen

before using the vehicle on public roads



Kontakte:

 

Info-Bereich

Aktuelle Informationen

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Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

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Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

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