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Negativattest

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Sonstiges
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
  • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
  • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
  • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 
Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Bearbeitungsdauer
3 Tage bis 6 Wochen

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Frau Hella Krug
Führung des Sorgeregisters, Negativatteste (Beistandschaften)
05681/775-5121
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Frau Tina Martin
Zuständig für die Kommune: Gudensberg (Beistandschaften)
05681/775-5231
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Frau Denise Obst
Zuständig für die Kommunen: Körle, Morschen, Neuental, Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn, Willingshausen (Beistandschaften)
05681/775-5127
Nachricht senden

Frau Christine Schneider

Zuständig für die Kommunen: Borken, Gilserberg, Guxhagen (Beistandschaften)

05681/775-5129
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Frau Larissa Schröder

Zuständig für die Kommunen: Frielendorf, Schwalmstadt, Spangenberg (Beistandschaften)

05681/775-5227
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Frau Claudia Wendel

Zuständig für die Kommunen: Felsberg, Melsungen (Beistandschaften)

05681/775-5228
Nachricht senden

Frau Meike Zettl

Zuständig für die Kommunen: Bad Zwesten, Edermünde, Knüllwald, Malsfeld, Niedenstein (Beistandschaften)

05681/775-5126
Nachricht senden


Pfeil rechts orange 51.2 - Beistandschaften, Vormundschaften
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 51.2 - Beistandschaften, Vormundschaften
Hans-Scholl-Straße 8
34576 Homberg (Efze)

beistandschaften@schwalm-eder-kreis.de

Pfeil rechts orange 51.2 - Beistandschaften, Vormundschaften
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Welche Gebühren fallen an?
Kostenlos
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

andere Downloads

Pfeil rechts orange Negativattestantrag
Rechtsgrundlage
§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html 
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Rechtsbehelf
Nein
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Was muss ich mitbringen?
Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Info-Bereich

Aktuelle Informationen

Grafik mit pinkem Hintergrund und diagonalen Streifen. Links ist die stilisierte Umrisskarte des Schwalm-Eder-Kreises aus kleinen Quadraten dargestellt. Darauf steht in Weiß „Schwalm-Eder-Krone“ und darunter in einem türkisfarbenen Balken „Engagement & Ehrenamt“. Rechts auf der Grafik steht in weißer Schrift: „Informationen & Bewerbung“.

Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Informationen Afrikanische Schweinepest (ASP) und Blauzungenkrankheit

Navigationsbild Informationen zur Maul- und Klauenseuche

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

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Hella Krug
05681/775-5121
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Tina Martin
05681/775-5231
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Denise Obst
05681/775-5127
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Christine Schneider
05681/775-5129
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Larissa Schröder
05681/775-5227
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Claudia Wendel
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Meike Zettl
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Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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