Beratung und Information zur Brandschutzerziehung

In Hessen werden jedes Jahr viele tausend Brandschutzerziehungsstunden von in der Regel ehrenamtlichen Brandschutzerzieherinnen und Brandschutzerziehern geleistet. Die meisten Brandschutzerziehungen finden in Kindergärten und Schulen statt. Damit tragen die hessischen Brandschutzerzieherinnen und Brandschutzerzieher maßgeblich zur Sicherheit der Kinder bei.

Denn hier wird den Kindern gezeigt, wie schnell ein Feuer ausbrechen kann und was sie tun müssen, falls es wirklich einmal brennt. Insbesondere lernen sie, wie man einen korrekten Notruf absetzt. Häufig können die Kinder dann auch noch das Feuerwehrhaus besuchen und lernen dort die Feuerwehr und die Fahrzeuge kennen. Viele Brandschutzerzieher nutzen für die Vermittlung des Wissens Handpuppen, die bei den Kindern oft mehr Aufmerksamkeit erzeugen.

Verfahrensablauf

Falls bei Ihnen im Kindergarten oder in der Schule keine Brandschutzerziehung stattfindet, wenden Sie sich an Ihre Freiwillige Feuerwehr. Die Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder auf deren Internetseiten oder Nachrichtenblättern oder auf der Internetseite Ihrer Feuerwehr.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre Gemeindefeuerwehr.

Voraussetzungen

Brandschutzerziehung beginnt im Kindergarten und endet bei Senioren

Rechtsgrundlage

§ 3 Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG)

(Quelle: HMdI)


Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 37.1 - Abwehrender Brandschutz und Katastrophenschutz
Hans-Scholl-Straße 3
34576 Homberg (Efze)


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr

Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.