Beratung und Information zur Löschwasserversorgung und Hydranten

Die Bereitstellung der Löschwasserversorgung (Grundschutz) ist in den entsprechenden Feuerschutzgesetzen der Bundesländer geregelt und Aufgabe der Gemeinde. Darüber hinaus gehender Löschwasserbedarf, zum Beispiel für Feuerlöschanlagen, muss ggf. vom Betreiber bereitgestellt werden.

Richtwerte für den allgemeinen Löschwasserbedarf unter Berücksichtigung der baulichen Nutzung und der Gefahr einer Brandausbreitung sind in den technischen Regeln DIN 1988-600:2010-12 und DVGW-Arbeitsblatt W 405  enthalten.

Bei unzureichender Wasserversorgung durch das öffentliche Versorgungsnetz sind weitere Wasserentnahmemöglichkeiten vorzusehen, z.B. aus besonderen Löschwasserbehältern, Teichen, aufgestauten Bächen, Seen.

Empfehlenswert sind Ringleitungssysteme in mindestens DN 150 und daran angeschlossene Hydranten im Abstand von nicht mehr als 80 - 120 m untereinander.

Die Hydranten sollten als Überflurhydranten ausgeführt werden, da diese im Vergleich zu Unterflurhydranten leichter auffindbar, schneller einsatzbereit sind und im Winter auch nicht einfrieren. Unterflurhydranten müssen von Verschmutzungen sowie von Schnee und Eis freigehalten werden.

Die Standorte von Hydranten sind grundsätzlich freizuhalten und zu kennzeichnen.

(Quelle:  http://www.vds-industrial.de/brandschutz/technischer-brandschutz/brandbekaempfungseinrichtungen/loeschwasserversorgung/)

An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte zur vorhandenen Löschwasserversorgung können die Verwaltungen der Städte / Gemeinden geben.

Rechtsgrundlage:

§ 14 Hessische Bauordnung (HBO)

§ 3 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG)

Was sollte ich noch wissen?

Die Verpflichtung, Unterflurhydranten schnee- und eisfrei zu halten, ergibt sich i.d.R. aus der Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Kommune.



Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 37.2 - Vorbeugender Brandschutz
Hans-Scholl-Straße 3
34576 Homberg (Efze)


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