Bereiterklärung der Adoptionsbewerber zur Annahme eines ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes Beurkundung

Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenes Kind annehmen wollen, müssen Sie dies mit einer Erklärung gegenüber dem Jugendamt öffentlich beurkunden lassen.
Mit dieser Erklärung verpflichten sich die Adoptionsbewerber die Kosten für den Lebensunterhalt des Kindes  vom Zeitpunkt der Einreise des Kindes an für die Dauer von sechs Jahren zu tragen. Bei einer Inobhutnahme des Kindes sind die Adoptionsbewerber verpflichtet die öffentlichen Mittel zu erstatten. Dies umfasst sämtliche öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt, einschließlich der Unterbringung, der Ausbildung, der Versorgung im Krankheits- und Pflegefall, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Kindes beruhen. Die Verpflichtung endet, wenn die Adoption mit der Annahme des Kindes abgeschlossen ist.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Bearbeitungsdauer
Keine

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Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 51.2 - Beistandschaften, Vormundschaften
Hans-Scholl-Straße 8
34576 Homberg (Efze)


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Anträge / Formulare
  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
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Rechtsgrundlage
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Rechtsbehelf
Keine
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Was muss ich mitbringen?
  • Personalausweis oder Reisepass
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