Bereiterklärung der Adoptionsbewerber zur Annahme eines ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes Beurkundung
Mit dieser Erklärung verpflichten sich die Adoptionsbewerber die Kosten für den Lebensunterhalt des Kindes vom Zeitpunkt der Einreise des Kindes an für die Dauer von sechs Jahren zu tragen. Bei einer Inobhutnahme des Kindes sind die Adoptionsbewerber verpflichtet die öffentlichen Mittel zu erstatten. Dies umfasst sämtliche öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt, einschließlich der Unterbringung, der Ausbildung, der Versorgung im Krankheits- und Pflegefall, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Kindes beruhen. Die Verpflichtung endet, wenn die Adoption mit der Annahme des Kindes abgeschlossen ist.
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Personalausweis oder Reisepass