Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Leistungsbeschreibung
Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie – wenn Sie nicht krankenversichert sind – vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:
  • Ärztliche Behandlung und Betreuung,
  • Unterstützung durch Hebammen,
  • Medikamente, Verband- und Heilmitteln.
Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der zuständige Sozialhilfeträger kann jedoch erst Hilfe gewähren, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere, wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 50.6 - Betreuungsstelle für Zuwanderer / Krankenhilfe
Hans-Scholl-Straße 7
34576 Homberg (Efze)


Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Oder nach individueller Vereinbarung.
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.  
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Anträge / Formulare
Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Rechtsgrundlage
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Was muss ich mitbringen?
  • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen (wie z.B. Schwangerschaftsnachweis oder Mutterpass, Einkommens- und Vermögensnachweise, Nachweise über laufende Ausgaben, aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen, Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege, erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide, etc.) informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )