Hilfe zur Gesundheit Erbringung

Leistungsbeschreibung
Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.
Dazu gehören
  • Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
  • Hilfe bei Krankheit
  • Hilfe zur Familienplanung
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Hilfe bei Sterilisation  
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der zuständige Sozialhilfeträger kann jedoch erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 50.6 - Betreuungsstelle für Zuwanderer / Krankenhilfe
Hans-Scholl-Straße 7
34576 Homberg (Efze)


Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Oder nach individueller Vereinbarung.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Anträge / Formulare
Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Rechtsgrundlage
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Was muss ich mitbringen?
  • Formloser Antrag zur Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte/eines Behandlungsscheines
  • Aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen
  • Personalausweis oder Pass
  • Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege,
  • erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide
Über die im Einzelfall erforderliche Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )