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Kfz: Schleppgenehmigung beantragen

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Beschreibung

Das Schleppen von Fahrzeugen ist in § 33 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Schleppen ist das Ziehen eines betriebsfähigen oder betriebsunfähigen Kraftfahrzeugs (Kfz), soweit nicht die Voraussetzungen des Abschleppens vorliegen (siehe "Bemerkungen"). Das Kfz wird als Anhänger betrieben.

In Einzelfällen kann hierfür eine Ausnahmegenehmigung, die sogenannte Schleppgenehmigung, erteilt werden.

Ansprechpunkt

An das für Sie zuständige Regierungspräsidium (Darmstadt, Gießen oder Kassel).

Urheber
Hinweise (Besonderheiten)

Die Ausnahmegenehmigung darf nur in Anspruch genommen werden, wenn sichergestellt ist, dass betriebsunfähige Kfz nicht durch einfache Reparaturarbeiten wieder in einen betriebsfähigen Zustand versetzt werden können.

Der örtliche Geltungsbereich der Ausnahmegenehmigung ist auf das Land Hessen und der Schleppvorgang auf eine Entfernung von maximal 250 km beschränkt.

Beim Schleppen gilt u. a.:

  • Es darf jeweils nur ein Fahrzeug geschleppt werden.
  • Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t dürfen nur mit Hilfe einer Abschleppstange geschleppt werden.
  • Die für die Verwendung als Kfz vorgeschriebenen oder für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen dürfen am geschleppten Fahrzeug angebracht sein. Soweit sie für Anhänger nicht vorgeschrieben sind, müssen sie nicht betriebsfähig sein.
  • Beim Schleppen darf keine Ladung auf dem geschleppten Fahrzeug mitgeführt werden.
Urheber
Weiterführende Links:
Kfz: Schleppgenehmigung beantragen Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.



Gebühren:

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Sie beträgt mindestens 10,20 Euro und höchstens 511,00 Euro.

Kontakte:

 

Info-Bereich

Aktuelle Informationen

Unscharfe Innenaufnahme eines Labors mit OP-Tisch, Käfigen und medizinischer Ausstattung. Im Vordergrund steht in schwarzer Fettschrift: „Aktuelle Informationen aus dem Veterinäramt“.

Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

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Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

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