Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs Erteilung aus Drittstaat
- Zulassung eines Fahrzeugs, das bereits in einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zugelassen war
- COC-Papier (Certificate of Conformity; EG-Übereinstimmungsbescheinigung) für die EG-Typgenehmigung vereinfacht den Zulassungsprozess
- Zulassung ist gebührenpflichtig
- Zulassungsbehörde stellt die gestempelten Zulassungspapiere aus und erteilt Kennzeichen
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Zulassung berechtigt:
- zur Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrzeug
- zum Abstellen des Fahrzeugs auf öffentlichen Flächen
- Beantragung kann persönlich oder in Vertretung erfolgen
- zuständig: örtliche Zulassungsbehörde
Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug in einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben haben, brauchen Sie eine Zulassung, um es im deutschen Straßenverkehr nutzen zu dürfen.
Ihr Fahrzeug gilt als Gebrauchtfahrzeug, wenn es im Herkunftsland bereits zugelassen war und damit mindestens eine Vorbesitzerin oder einen Vorbesitzer hatte.
Die Zulassung beantragen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Fahrzeuge mit einer EG-Typgenehmigung entsprechen den europäischen Richtlinien für die Genehmigung von Fahrzeugen, deren Bauteilen und Systemen. Wenn Sie eine Übereinstimmungsbescheinigung für die EG-Typgenehmigung, das sogenannte CoC-Papier, vorlegen können, vereinfacht dies den Zulassungsprozess.
Mit der Zulassung dürfen Sie mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abstellen.
Alle neu zugelassenen oder umgemeldeten Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit Euro-Feld. Sie haben die Möglichkeit, ein Kennzeichen Ihrer Wahl für das Fahrzeug reservieren zu lassen, wenn dieses frei und verfügbar ist.
Sie haben außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ein Fahrzeug gekauft und möchten es innerhalb Deutschlands nutzen? Dann müssen Sie eine Zulassung für den deutschen Straßenverkehr beantragen.
- Für das Fahrzeug liegt eine EU-Typgenehmigung oder die ausländischen Fahrzeugdokumente und Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis vor.
- Sie müssen für das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung nachweisen können.
- Das Fahrzeug erfüllt die übrigen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
- Sie müssen eine Bankverbindung angeben und im Falle einer Steuerpflicht einem SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zustimmen können.
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
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