Kindesunterhalt beantragen
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind in einem Haushalt, ist er verpflichtet den Unterhalt durch Geldzahlungen zu leisten. Nicht immer aber tut dieser Elternteil dies. Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Für Betroffene stellt sich die Frage, wie sie hier weiter vorgehen können.
Ein Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf Unterhalt. Das Jugendamt, in Form der Beistandschaft, kann Kinder und deren betroffenen Elternteil beraten und dabei unterstützen den Anspruch geltend zu machen.
Beispielsweise kann die Beistandschaft helfen, die Höhe der Unterhaltszahlungen zu ermitteln und evtl. hierzu auch einen Titel erstellen, mit dem man den Unterhalt zwangsvollstrecken lassen kann.
Die einzuleitenden Mittel sind aber immer individuell und können in einem persönlichen Gespräch erörtert werden.
Ein Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf Unterhalt. Das Jugendamt, in Form der Beistandschaft, kann Kinder und deren betroffenen Elternteil beraten und dabei unterstützen den Anspruch geltend zu machen.
Beispielsweise kann die Beistandschaft helfen, die Höhe der Unterhaltszahlungen zu ermitteln und evtl. hierzu auch einen Titel erstellen, mit dem man den Unterhalt zwangsvollstrecken lassen kann.
Die einzuleitenden Mittel sind aber immer individuell und können in einem persönlichen Gespräch erörtert werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Beratung und Unterstützung erhält ein Kind (und der Elternteil bei dem er lebt) bei der Beistandschaft bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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weiterführende Links
Überschrift
Frau Hella Krug
Führung des Sorgeregisters, Negativatteste (Beistandschaften)
05681/775-5121
Überschrift
Frau Tina Martin
Zuständig für die Kommune: Gudensberg (Beistandschaften)
05681/775-5231
Frau Denise Obst
Zuständig für die Kommunen: Körle, Morschen, Neuental, Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn, Willingshausen (Beistandschaften)
05681/775-5127
Frau Christine Schneider
Zuständig für die Kommunen: Borken, Gilserberg, Guxhagen (Beistandschaften)
05681/775-5129
Überschrift
Frau Larissa Schröder
Zuständig für die Kommunen: Frielendorf, Schwalmstadt, Spangenberg (Beistandschaften)
05681/775-5227
Frau Claudia Wendel
Zuständig für die Kommunen: Felsberg, Melsungen (Beistandschaften)
05681/775-5228
Frau Meike Zettl
Zuständig für die Kommunen: Bad Zwesten, Edermünde, Knüllwald, Malsfeld, Niedenstein (Beistandschaften)
05681/775-5126
Bearbeitungsdauer
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Nach einer persönlichen Beratung (ca. 30 bis 60 Minuten) erfolgt die Bearbeitung in der Regel umgehend. Die Dauer kann in Einzelfällen variieren.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 51.2 - Beistandschaften, Vormundschaften
Parkstraße 6
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Welche Gebühren fallen an?
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https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Es fallen keine Kosten an.
Anträge / Formulare
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja, in den allermeisten Fällen
andere Downloads
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Beratung/Unterstützung/Beistandschaft
- Personalausweis des Antragstellers / der Antragstellerin
- ggf. Kontoverbindungsdaten
- Geburtsurkunde des Kindes
- Ferner sind alle Unterlagen hilfreich die evtl. schon bestehen (wie etwa Schreiben eines Anwalts, Unterhaltstitel, etc.)
Kontakte:
05681/775-5121
05681/775-5231
05681/775-5127
05681/775-5129
05681/775-5227
05681/775-5228
05681/775-5126