Lebensmittelüberwachung - Vereins- und Straßenfeste

Leistungsbeschreibung
Sommerzeit – Festezeit: Mit steigenden Temperaturen nimmt auch die Zahl der privaten und öffentlichen Feste zu. Kindergärten, Schulen und Kirchengemeinden, aber auch Vereine veranstalten regelmäßig Feste, bei denen auch für das leibliche Wohl gesorgt wird.
Beim Umgang mit Lebensmitteln kann es jedoch zu Fehlern kommen, die nicht ohne Folgen für die Gesundheit der Gäste bleiben. Mangelnde Hygiene bei Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln kann die Ursache für Lebensmittelinfektionen (z.B. Salmonellosen) sein. Um jede nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel zu verhindern, müssen hygienische Mindestanforderungen eingehalten werden. Vorbeugung ist der beste Schutz gegen böse Überraschungen.
Hinweis: Für gewerbliche Lebensmittelunternehmer gelten umfangreiche gesetzliche Vorschriften. Das heißt letztendlich, wenn regelmäßig auf Straßen- und Vereinsfesten Lebensmittel angeboten werden – z.B. weil der Besitzer einer Metzgerei oder einer Gaststätte auch über ein entsprechendes Standfahrzeug verfügt - unterliegen diese Unternehmer den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Näheres zu diesen gesetzlichen Anforderungen finden Sie in dem Merkblatt zur Lebensmittelhygiene in Betrieben für Lebensmittelunternehmer/Innen
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Achtung: Grundsätzlich muss jede Veranstaltung, die über den privaten Bereich (z.B. Familienfest) hinausgeht, genehmigt werden. Hier erhalten Sie nähere Informationen zu Veranstaltungen: StVO - Erlaubnisse und Ausnahmen
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 39.2 - Lebensmittel und Fleischhygiene
Hans-Scholl-Straße 5
34576 Homberg (Efze)


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr

Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Rechtsgrundlage
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )