Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
-
unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).
Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.
- Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes (Keine Signatur) (Bescheid)
- Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet (Keine Signatur) (Bescheid)
- Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte (Keine Signatur) (Antrag)
- Übersetzung Handelsregisterauszug (Keine Signatur) (Nachweis)
- Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes (Keine Signatur) (Bescheid)
- Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes (Keine Signatur) (Bescheid)
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde (Keine Signatur) (Bescheid)
- Reisegewerbekarte (Keine Signatur) (Bescheid)
Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Gebühren:
Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren in Höhe von EUR 333,00 für natürliche Personen und von EUR 388,00 für juristische Personen erhoben
Kontakte: