Zoo-Genehmigung für den Betrieb

Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer ähnlichen Einrichtung zur Schau stellen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 39.3 - Tierschutz und Tiergesundheit
Hans-Scholl-Straße 5
34576 Homberg (Efze)


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr

Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Welche Gebühren fallen an?
Es gilt die
  • Allgemeine Verwaltungskostenordnung und
  • die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriumsfür Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
     
Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt sowie dem zuständigen Regierungspräsidium zu erkundigen.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Rechtsgrundlage
  • § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3d TierSchG
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
  • § 7 Bundesartenschutzverordnung
  • Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (Für die Ausstellung einer EG-Bescheinigung)
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )