Zoohandel (Wirbeltiere), Erlaubnis

Leistungsbeschreibung
Wenn Sie mit Wirbeltieren handeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis von Ihrem zuständigen Veterinäramt.

Hinweis:
Bei Handel mit artgeschützten Tieren besteht zusätzlich eine Meldepflicht mit Herkunftsnachweis und EG-Bescheinigung beim Regierungspräsidium.
 
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 39.3 - Tierschutz und Tiergesundheit
Hans-Scholl-Straße 5
34576 Homberg (Efze)


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr

Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Welche Gebühren fallen an?
Es gilt die
  • allgemeine Verwaltungskostenordnung und
  • die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt zu erkundigen.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Anträge / Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Rechtsgrundlage
  • § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 3b TierSchG
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
  • Meldepflicht Artenschutz: § 7 Bundesartenschutzverordnung
  • Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (für die Ausstellung einer EG-Bescheinigung)
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Was muss ich mitbringen?
  • Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
  • Übersetzung Handelsregisterauszug
  • Sachkundenachweis
  • formloser Antrag
  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )