Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung für ein studienbezogenes Praktikum EU
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikums EU erhalten, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung einen Hochschulabschluss erlangt haben oder noch ein Studium in einem Drittstaat absolvieren, das zu einem Hochschulabschluss führt. Als Hochschule gilt dabei jede Bildungseinrichtung, die einen Studienabschluss ermöglicht, der mit einem Hochschulabschluss, wie er in Deutschland erworben werden könnte, vergleichbar ist. Diesbezüglich ist auf die Bewertungsempfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen abzustellen, siehe unter weiterführende Informationen.
Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss die zur Personensorgeberechtigte Person Ihrem geplanten Aufenthalt zum Zweck des studienbezogenen Praktikums zustimmen.
Die Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die vereinbarte Dauer des Praktikums, höchstens jedoch für sechs Monate erteilt.
Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss die zur Personensorgeberechtigte Person Ihrem geplanten Aufenthalt zum Zweck des studienbezogenen Praktikums zustimmen.
Die Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die vereinbarte Dauer des Praktikums, höchstens jedoch für sechs Monate erteilt.
Welche Fristen muss ich beachten?
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- Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragt werden.
- Widerspruchsfrist: 1 Monat
- Widerspruchsfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
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)
etwa sechs bis acht Wochen.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 30.3 - Ausländer- und Personenstandswesen
Hans-Scholl-Straße 1
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
15:30
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
15:30
Uhr
Donnerstag:
von
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Vorsprachen zu den oben genannten Öffnungszeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Info- und Servicebüro oder online unter: Online Terminvergabe
Welche Gebühren fallen an?
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Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Anträge / Formulare
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- Formulare: Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Rechtsgrundlage
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weiterführende Links
Was muss ich mitbringen?
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- Gültiger Reisepass
- Aktuelles biometrisches Foto
- Visum, soweit erforderlich
- Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Nachweise über eine Praktikumsvergütung oder Sperrkonto bei einer Bank)
- Mietvertrag
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Nachweis über erlangten Hochschulabschluss oder über das laufende Studium in einem Drittstaat
- Praktikumsvereinbarung mit der aufnehmenden Einrichtung
- Kostenübernahmeerklärung der aufnehmenden Einrichtung
Kontakte:
05681/775-3032
05681/775-3038
05681/775-3041
05681/775-3043
05681/775-3053
05681/775-3031
05681/775-3040
05681/775-3030
05681/775-3049
05681/775-3037
05681/775-3033
05681/775-3046