Ausbildungsförderung für Praktikanten beantragen
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Als Praktikant/in können Sie ab Beginn des Praktikums Ausbildungsförderung erhalten. Hierfür müssen Sie Ihren Bedarf nachweisen.
Als monatlicher Bedarf gelten für Sie als Praktikant/in die Beträge, die für Schüler/innen und Studenten/Studentinnen der Ausbildungsstätte geleistet werden. Bei einem Praktikum im Ausland können Zu- oder Abschläge auf den Bedarf angerechnet werden.
Als monatlicher Bedarf gelten für Sie als Praktikant/in die Beträge, die für Schüler/innen und Studenten/Studentinnen der Ausbildungsstätte geleistet werden. Bei einem Praktikum im Ausland können Zu- oder Abschläge auf den Bedarf angerechnet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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BAföG erhalten Sie frühestens von Beginn des Monats an, in dem Sie das Praktikum aufnehmen, jedoch erst, wenn Sie auch einen Antrag gestellt haben.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
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Als Schüler/in mit Ausbildungsvertrag für eine betriebliche Ausbildung haben Sie keinen Anspruch auf Praktikanten-BAföG. Sie können einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beim zuständigen Arbeitsamt stellen.
weiterführende Links
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 50.0 - Fachbereichsleitung und zentrale Dienste
Hans-Scholl-Straße 3
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen keine Gebühren an.
Anträge / Formulare
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung (für Schüler/innen) oder bei den Studentenwerken (für Studierende) erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ausdruckbar vor.
weiterführende Links
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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- Einkommensnachweise der Eltern
- Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr /Arbeitslosenbescheid
- Lohnsteuerkarte vom vorletzten Kalenderjahr (bis 2010)
- Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung / Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahresbetrag (ab 2011)
Kontakte:
05681/775-5006
05681/775-5005