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Beratung und Information zur Brandschutzerziehung

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In Hessen werden jedes Jahr viele tausend Brandschutzerziehungsstunden von in der Regel ehrenamtlichen Brandschutzerzieherinnen und Brandschutzerziehern geleistet. Die meisten Brandschutzerziehungen finden in Kindergärten und Schulen statt. Damit tragen die hessischen Brandschutzerzieherinnen und Brandschutzerzieher maßgeblich zur Sicherheit der Kinder bei.

Denn hier wird den Kindern gezeigt, wie schnell ein Feuer ausbrechen kann und was sie tun müssen, falls es wirklich einmal brennt. Insbesondere lernen sie, wie man einen korrekten Notruf absetzt. Häufig können die Kinder dann auch noch das Feuerwehrhaus besuchen und lernen dort die Feuerwehr und die Fahrzeuge kennen. Viele Brandschutzerzieher nutzen für die Vermittlung des Wissens Handpuppen, die bei den Kindern oft mehr Aufmerksamkeit erzeugen.

Verfahrensablauf

Falls bei Ihnen im Kindergarten oder in der Schule keine Brandschutzerziehung stattfindet, wenden Sie sich an Ihre Freiwillige Feuerwehr. Die Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder auf deren Internetseiten oder Nachrichtenblättern oder auf der Internetseite Ihrer Feuerwehr.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre Gemeindefeuerwehr.

Voraussetzungen

Brandschutzerziehung beginnt im Kindergarten und endet bei Senioren

Rechtsgrundlage

§ 3 Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG)

(Quelle: HMdI)


Pfeil rechts orange 37.1 - Abwehrender Brandschutz und Katastrophenschutz
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 37.1 - Abwehrender Brandschutz und Katastrophenschutz
Hans-Scholl-Straße 3
34576 Homberg (Efze)

abwehrenderbrandschutz@schwalm-eder-kreis.de

Pfeil rechts orange 37.1 - Abwehrender Brandschutz und Katastrophenschutz
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
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Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr

Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Kontakte:

 

Annedore Becker
05681/775-3701
Nachricht senden
Tanja Dittmar
05681/775-3700
Nachricht senden
Christian Rinnert
05681/775-3712
Nachricht senden
Kirsten Schürmann
05681/775-3710
Nachricht senden

Info-Bereich

Aktuelle Informationen

Unscharfe Innenaufnahme eines Labors mit OP-Tisch, Käfigen und medizinischer Ausstattung. Im Vordergrund steht in schwarzer Fettschrift: „Aktuelle Informationen aus dem Veterinäramt“.

Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

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Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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