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Beratung und Information zur Löschwasserversorgung und Hydranten

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Die Bereitstellung der Löschwasserversorgung (Grundschutz) ist in den entsprechenden Feuerschutzgesetzen der Bundesländer geregelt und Aufgabe der Gemeinde. Darüber hinaus gehender Löschwasserbedarf, zum Beispiel für Feuerlöschanlagen, muss ggf. vom Betreiber bereitgestellt werden.

Richtwerte für den allgemeinen Löschwasserbedarf unter Berücksichtigung der baulichen Nutzung und der Gefahr einer Brandausbreitung sind in den technischen Regeln DIN 1988-600:2010-12 und DVGW-Arbeitsblatt W 405  enthalten.

Bei unzureichender Wasserversorgung durch das öffentliche Versorgungsnetz sind weitere Wasserentnahmemöglichkeiten vorzusehen, z.B. aus besonderen Löschwasserbehältern, Teichen, aufgestauten Bächen, Seen.

Empfehlenswert sind Ringleitungssysteme in mindestens DN 150 und daran angeschlossene Hydranten im Abstand von nicht mehr als 80 - 120 m untereinander.

Die Hydranten sollten als Überflurhydranten ausgeführt werden, da diese im Vergleich zu Unterflurhydranten leichter auffindbar, schneller einsatzbereit sind und im Winter auch nicht einfrieren. Unterflurhydranten müssen von Verschmutzungen sowie von Schnee und Eis freigehalten werden.

Die Standorte von Hydranten sind grundsätzlich freizuhalten und zu kennzeichnen.

(Quelle:  http://www.vds-industrial.de/brandschutz/technischer-brandschutz/brandbekaempfungseinrichtungen/loeschwasserversorgung/)

An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte zur vorhandenen Löschwasserversorgung können die Verwaltungen der Städte / Gemeinden geben.

Rechtsgrundlage:

§ 14 Hessische Bauordnung (HBO)

§ 3 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG)

Was sollte ich noch wissen?

Die Verpflichtung, Unterflurhydranten schnee- und eisfrei zu halten, ergibt sich i.d.R. aus der Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Kommune.



Pfeil rechts orange 37.2 - Vorbeugender Brandschutz
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 37.2 - Vorbeugender Brandschutz
Hans-Scholl-Straße 3
34576 Homberg (Efze)

vorbeugenderbrandschutz@schwalm-eder-kreis.de

Pfeil rechts orange 37.2 - Vorbeugender Brandschutz
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Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Kontakte:

 

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Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

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Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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