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Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen Ausstellung

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Sonstiges
Leistungsbeschreibung
Zur Erhaltung und Bewahrung schutzwürdiger Baudenkmale werden auf Antrag öffentliche Förderungen, Zuschüsse und Darlehen bewilligt. Neben dieser unmittelbaren Förderung dienen Steuererleichterungen als Ausgleich für die Kosten, die den Eigentümerinnen und Eigentümern wegen der Erhaltung des Denkmals entstehen.  
Um die steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine spezielle Steuerbescheinigung (Grundlagenbescheinigung), die dem Finanzamt vorzulegen ist. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag von Ihrer zuständigen Denkmalbehörde.
Die Steuerbescheinigung wird von der zuständigen Denkmalbehörde nur für
  • Gebäude oder
  • Gebäudeteile ausgestellt,
an denen Baumaßnahmen durchgeführt werden, die nach Art und Umfang
  • zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder
  • zu einer sinnvollen Nutzung des Baudenkmals
erforderlich sind.
Für ein Gebäude oder Gebäudeteil, das für sich allein nicht die Voraussetzungen für ein Baudenkmal erfüllt, aber Teil einer Gesamtanlage (Denkmalensemble) ist, erhalten Sie Steuerprivilegierungen für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des schützenswerten äußeren Erscheinungsbildes der Gesamtanlage erforderlich sind.
In welcher Form Sie von der Steuervergünstigung profitieren, ist von der Nutzung des Baudenkmals sowie der Art des Aufwandes abhängig:
a. Nutzung zur Erzielung von Einkünften
Herstellungsaufwand
Erzielen Sie mit dem denkmalrechtlichen Objekt Einkünfte (z. B. Gewerbebetrieb, freier Beruf, Vermietung und Verpachtung), können Sie erhöhte Abschreibungen in der Einkommensteuererklärung geltend machen. In den ersten 8 Jahren können Sie jeweils bis zu 9 Prozent sowie in den folgenden 4 Jahren bis zu 7 Prozent des Herstellungsaufwandes – je nach Einkunftsart als Betriebsausgaben oder Werbungskosten – steuerlich absetzen (§ 7i Einkommensteuergesetz).
Erhaltungsaufwand
Für Erhaltungsaufwand besteht ein Wahlrecht (§ 11b Einkommensteuergesetz). Sie können den Erhaltungsaufwand
  • entweder auf 2 - 5 Jahre gleichmäßig verteilen
  • oder im Zahlungs- bzw. Entstehungsjahr in voller Höhe abziehen.
b. Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
Herstellungsaufwand
Nutzen Sie das Baudenkmal nicht zur Erzielung von Einkünften, sondern zu eigenen Wohnzwecken, können Sie die Aufwendungen an dem eigenen Gebäude wie Sonderausgaben abziehen und im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahmen sowie in den folgenden 9 Jahren jeweils bis zu 9 Prozent der Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung geltend machen (§ 10 f Abs. 1 Einkommensteuergesetz).
Erhaltungsaufwand
Erhaltungsaufwand können Sie auf 10 Jahre verteilt, bis zu 9 Prozent jährlich wie Sonderausgaben abziehen (§ 10f Abs. 2 Einkommensteuergesetz).
Hinweis: Auf entsprechende Baumaßnahmen entfallende Anschaffungskosten können berücksichtigt werden, soweit diese nach dem Abschluss eines Kaufvertrages anfallen (Maßnahmen im Rahmen von Erwerbermodellen); nicht begünstigt ist jedoch der auf das vorhandene Gebäude entfallende Kaufpreis.
Bitte beachten Sie: Wurden öffentliche Zuschüsse gewährt, so sind diese den begünstigten Aufwendungen gegenzurechnen.
Ihre Baumaßnahme muss zwingend vor Maßnahmenbeginn mit der Bescheinigungsbehörde abgestimmt worden sein, zudem muss eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung bzw. Baugenehmigung vorliegen. 
 
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine, die Beantragung ist nach Abschluss der Maßnahme möglich.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Die Leistung kommt grundsäzlich für eine Zusicherung nach § 38 HVwVfG in Betracht.
weiterführende Links
  • Indirekte Förderung in Form einer Steuererleichterung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Bearbeitungsdauer
Bis zu drei Monaten.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Pfeil rechts orange 60.2 - Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 60.2 - Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde
Hans-Scholl-Straße 3
34576 Homberg (Efze)

bauaufsicht@schwalm-eder-kreis.de

Pfeil rechts orange 60.2 - Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 13:30 bis 16:00 Uhr
Oder nach individueller Vereinbarung.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren ergeben sich aus der Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst. Sie sind abhängig vom bescheinigten Betrag bis zu 1.500,00 €. 
Genaue Information zu den Kosten kann der Verwaltungskostenverordnung  (Punkt 51) entnommen werden.
weiterführende Links
  • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Anträge / Formulare
  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Hinweise: 
  • Antragsformular beispielsweise auf Webseite Landesamt für Denkmal Hessen.
  • Originalrechnungen sind vorzulegen. 
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Rechtsgrundlage
§§ 7i, 10f und 11b  Einkommensteuergesetz (EStG), 
Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG)
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Rechtsbehelf
Widerspruch. 
 
Hinweis: Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente entnehmen.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Was muss ich mitbringen?
  • Kopie der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung oder Baugenehmigung.
  • Originalrechnungen und Zahlungsbelege der Aufwendungen.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Kontakte:

 

Ute Becker-Eike
05681/775-6025
Nachricht senden
Anika Dreimanis
05681/775-6034
Nachricht senden
Martina Hellmuth
05681/775-6027
Nachricht senden
Stephanie Jacob-Clobes
05681/775-6026
Nachricht senden
Aljona Kistner
05681/775-6035
Nachricht senden
Tanja Marx
05681/775-6020
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Jeanny Meschkat
05681/775-6031
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Ina Reich-Ritter
05681/775-6029
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Christoph Riedemann
05681/775-6032
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Dieter Rininsland
05681/775-6023
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Christa Thein
05681/775-6038
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Bernd Wenderoth
05681/775-6024
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Unscharfe Innenaufnahme eines Labors mit OP-Tisch, Käfigen und medizinischer Ausstattung. Im Vordergrund steht in schwarzer Fettschrift: „Aktuelle Informationen aus dem Veterinäramt“.

Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

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Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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