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Bodenrichtwertauskunft erstellen

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Kurzbeschreibung
  • Bodenrichtwertauskunft
  • Bodenrichtwertauskunft enthält die beschreibenden Merkmale der Bodenrichtwertzone und einen Kartenauszug für eine Adresse oder Flurstücksbezeichnung
  • Für den Erhalt des kostenfreien pdf-Dokuments ist nur die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich (keine Registrierung bei gds.hessen.de nötig)
  • Bodenrichtwerte liegen flächendeckend online für die Stichtage ab 01.01.2020 vor. 
  • Bodenrichtwerte werden alle 2 Jahre neu ermittelt.
  • Fachlich zuständig: Gutachterausschüsse für Immobilienwerte 
Beschreibung

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre von den hessischen Gutachterausschüssen für Immobilienwerte ermittelt.

Über den Geodatenshop „Geodaten online“ der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation können Sie ab dem Stichtag 01.01.2020 kostenfrei Bodenrichtwertauskünfte für Grundstücke im pdf-Format erstellen.
Die Gutachterausschüsse für Immobilienwerte bieten Ihnen auch andere Wege, die gewünschten Informationen zu erhalten:

  • Sie können das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) nutzen. So erhalten Sie einfach, schnell und kostenfrei einen Überblick über die Bodenrichtwerte.
  • Für die Stichtage 01.01.2018 und früher wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss.
Ansprechpunkt

Sie können Sich an die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH) wenden.

Rechtsbehelf

Die Erstellung einer Bodenrichtwertauskunft ist kein Verwaltungsakt und hat keine rechtliche Bindung. Daher sind keine Rechtsmittel vorgesehen.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Bodenrichtwerte können kostenfrei online über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen eingesehen werden.

Online sind Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 verfügbar. Für ältere Stichtage wenden Sie sich bitte an die zuständige Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Für schriftliche Auskünfte wird eine Bearbeitungsgebühr je nach zeitlichem Aufwand von mind. 28 EUR (zuzügl. MwSt.) erhoben.

Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 werden außerdem wie folgt über das Download-Center von Geodaten online angeboten: 

  • VBORIS-Format (XML-Format)
  • WFS- Bestandsdatenausgabe Bodenrichtwerte 
  • wms-Karten (inkl. Bodenrichtwertkarte)
Teaser

Wenn Sie Informationen über den Bodenrichtwert, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstücksverkaufs bzw. eines Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft erhalten.

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Es gibt keinen formellen Verfahrensablauf. 
Sie können in gds.hessen.de über die Adress- oder Flurstücks-Suchfunktion das Grundstück auswählen, für das Sie die Bodenrichtwertinformationen benötigen. Nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie die Bodenrichtwertauskunft per E-Mail oder per Download-Link. Die Bodenrichtwertauskunft besteht aus einer zip-Datei mit zwei pdf- Dokumenten: der Bodenrichtwertauskunft für das gewünschte Grundstück sowie vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten.
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Weiterführende Links:
Geodaten Online Hessen
Urheber
Urheber
Weiterführende Links:
Bodenrichtwertauskunft erstellen Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fristen

Es gibt keine Fristen.


Bearbeitungsdauer:

<p>Die Bodenrichtwertauskunft wird nach Eingabe der Daten und Absendung der Bestellung innerhalb weniger Minuten digital bereitgestellt.</p>

Gebühren:

Es fallen keine Kosten an.

Info-Bereich

Aktuelle Informationen

Grafik mit pinkem Hintergrund und diagonalen Streifen. Links ist die stilisierte Umrisskarte des Schwalm-Eder-Kreises aus kleinen Quadraten dargestellt. Darauf steht in Weiß „Schwalm-Eder-Krone“ und darunter in einem türkisfarbenen Balken „Engagement & Ehrenamt“. Rechts auf der Grafik steht in weißer Schrift: „Informationen & Bewerbung“.

Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Informationen Afrikanische Schweinepest (ASP) und Blauzungenkrankheit

Navigationsbild Informationen zur Maul- und Klauenseuche

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Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

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