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Fahrerlaubnis Neuerteilung/Wiedererteilung beantragen

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Sonstiges
Leistungsbeschreibung
Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was sollte ich noch wissen?
  • Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
  • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
  • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Pfeil rechts orange 30.5.2 - Führerscheinstelle
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 30.5.2 - Führerscheinstelle
Hans-Scholl-Straße 1
34576 Homberg (Efze)

Fuehrerscheinstelle@schwalm-eder-kreis.de

Pfeil rechts orange 30.5.2 - Führerscheinstelle
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag:
von 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
von 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr

Telefonisch ist die Führerscheinstelle täglich zwischen 08:00 und 12:00 Uhr erreichbar.

Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
weiterführende Links
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja oder elektronische Form
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde
Online-Dienste vorhanden: Nein
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

andere Downloads

Pfeil rechts orange 30.5 Antrag Erst-,Wiedererteilung, Erweiterung, Umschreibung ausl. oder Dienst. FE
Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • § 20 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • § 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Rechtsbehelf
  1. Widerspruch
  2. Klage vor dem Verwaltungsgericht
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Was muss ich mitbringen?
  • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe 
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
  • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
  • augenärztliche Untersuchung
  • bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
  • Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)
Hinweis zum Führungszeugnis:
Bitte beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden.
Hinweis zur Schulung in Erster Hilfe: Der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits an einer entsprechenden Schulung teilgenommen haben. Besprechen Sie dies bei Zweifeln mit Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Kontakte:

 

Claudia Asbrand
05681/775-3071
Nachricht senden
Leon Decher
05681/775-3097
Nachricht senden
Steffen Deubel
05681/775-3091
Nachricht senden
Katrin Kopia
05681/775-3085
Nachricht senden
Anna-Lena Mitschke-Vaupel
05681/775-3089
Nachricht senden
Ramon Neufang
05681/775-3088
Nachricht senden
Petra Steinbach
05681/775-3072
Nachricht senden

Info-Bereich

Aktuelle Informationen

Unscharfe Innenaufnahme eines Labors mit OP-Tisch, Käfigen und medizinischer Ausstattung. Im Vordergrund steht in schwarzer Fettschrift: „Aktuelle Informationen aus dem Veterinäramt“.

Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

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Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
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gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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