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Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen

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Kurzbeschreibung
  • Niederlassungserlaubnis Erteilung für Inhaber einer Blauen Karte EU
  • Inhaber der Blauen Karte EU können nach 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn Sie in dieser Zeit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind und sich auf einfache Art auf Deutsch verständigen können (Sprachniveau A1).
  • Bei ausreichenden Deutschkenntnissen (Sprachniveau B1) verkürzt sich die Frist auf 21 Monate.
  • Über den gesamten Zeitraum muss ein Gehalt bezogen worden sein, das dem jährlichen Mindestbruttogehalt entspricht.
  • Der Lebensunterhalt für sich und haushaltsangehörige Familienmitglieder muss ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen gesichert sein.
  • Bei reglementierten Berufen muss die für die dauernde Ausübung des Berufs erforderliche Erlaubnis vorliegen.
  • Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sind erforderlich.
  • Ausreichender Wohnraum für sich und haushaltsangehörige Familienmitglieder muss nachgewiesen werden.
  • Zuständig: die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde
Beschreibung

Wenn Sie Inhaber eines Aufenthaltstitels „Blaue Karte EU“ sind, können Sie schon nach 33 oder ggf. 21 Monaten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

zuständige Stelle

Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Hinweise (Besonderheiten)
  • Die Mindestgehaltsgrenzen werden jährlich zum Jahresende für das Folgejahr im Bundesanzeiger durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat bekanntgegeben und auch auf den entsprechenden Internetseiten aktualisiert.
  • Sind die Voraussetzungen für die Verlängerung der Blauen Karte EU erfüllt, kann die Niederlassungserlaubnis auch zusätzlich zur Blauen Karte EU erteilt werden. Der gleichzeitige Besitz einer Niederlassungserlaubnis und einer Blauen Karte EU ist möglich.
  • Das Verfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
  • Achten Sie darauf, Ihre Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig zu machen. Nur so kann die Ausländerbehörde Ihr Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeiten.
  • Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
Teaser

Als Inhaber der Blauen Karte EU können Sie unter erleichterten Bedingungen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen.

Voraussetzungen
  • Sie besitzen eine gültige Blaue Karte EU (Aufenthaltstitel).
  • Sie haben im Rahmen der erteilten Blauen Karte EU eine Ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung ausgeübt und ein Gehalt bezogen, das dem jeweils geltenden jährlichen Mindestbruttogehalt entspricht (dieses beträgt im Jahr 2022 beispielsweise 56.400,00 Euro; für sogenannte Mangelberufe liegt die Grenze im Jahr 2022 bei 43.992,00 Euro).
  • Sie möchten Ihre Tätigkeit an einem Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz mit dem entsprechenden Mindestgehalt fortsetzen.
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
  • Sie verfügen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.
  • Sie besitzen eine dauerhafte Beschäftigungserlaubnis.
  • Wenn Sie in einem reglementierten Beruf tätig sind, müssen Sie im Besitz der erforderlichen Berufszulassung sein (zum Beispiel Approbation oder Berufserlaubnis).
  • Wenn Sie nach 21 Monaten eine Niederlassungserlaubnis erhalten möchten:
    • Sie waren für die Dauer von 21 Monaten im Besitz der Blauen Karte EU und können für diese Zeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen.
    • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
  • Wenn Sie nach 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis erhalten möchten:
    • Sie waren für die Dauer von 33 Monaten im Besitz der Blauen Karte EU und können für diese Zeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen.
    • Sie verfügen über einfache Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
  • Sie verfügen über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
    Bitte beachten Sie : Vom BAMF angebotene Orientierungskurse vermitteln diese Kenntnisse.
  • Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre haushaltsangehörigen Familienmitglieder.
  • Sie haben keine Vorstrafen.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor
Verfahrensablauf
  • Die Niederlassungserlaubnis ist zu beantragen, bevor die Gültigkeit Ihrer aktuellen Blauen Karte EU abläuft.
  • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Während des Termins in der Ausländerbehörde werden Ihre Identität und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
  • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der Niederlassungserlaubnis durch die Bundesdruckerei (in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels, kurz: eAT-Karte). Dafür werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Da die eAT-Karte mit einer Online-Ausweisfunktion verbunden ist, müssen Sie sie grundsätzlich persönlich abholen.
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Urheber
Weiterführende Links:
Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen in Schwalm-Eder-Kreis Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Urheber
Weiterführende Links:
Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fristen

Antragsfrist: 6 bis 8 Wochen

Bemerkung :Spätestens 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der aktuellen Blauen Karte EU sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

Geltungsdauer: Die Niederlassungserlaubnis wird unbefristet erteilt. Lediglich der elektronische Aufenthaltstitel (eAT-Karte) wird befristet ausgestellt und muss nach dem Ende der Gültigkeit erneuert werden.


Bearbeitungsdauer:

<p>Dauer: ca. 6 bis 8 Wochen</p> <p>Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:</p> <p>Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein. </p> <p>Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.</p>

Gebühren:

Gebühr: 113,00 Euro

Bemerkung:

Für die Ausstellung der Niederlassungserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.

Kontakte:

 

Info-Bereich

Aktuelle Informationen

Unscharfe Innenaufnahme eines Labors mit OP-Tisch, Käfigen und medizinischer Ausstattung. Im Vordergrund steht in schwarzer Fettschrift: „Aktuelle Informationen aus dem Veterinäramt“.

Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

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Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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und 13:30 bis 16:00 Uhr
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Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

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