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Sonderprogramm Gaststätten

Inhaltsbereich
Veröffentlicht am: 23.05.2025
Ein modern eingerichtetes Restaurant mit elegant gedeckten Tischen. Im Vordergrund ist ein Teller mit einem angerichteten Gericht unscharf zu sehen. Im Hintergrund sitzen mehrere Personen in gemütlicher Atmosphäre zusammen und essen oder unterhalten sich. Warmes Licht und grüne Pflanzen schaffen ein einladendes Ambiente.

Gaststättenbetreiber aufgepasst!!!

Gaststättensonderprogramm ab sofort wieder verfügbar

Die Gastronomie ist ein zentraler Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens im ländlichen Raum. Sie schafft Begegnungsorte, fördert die Lebensqualität in den Dörfern und stärkt die regionale Kultur. Unsere Gasthäuser sind mehr als nur Orte der Bewirtung – sie sind lebendige Treffpunkte, die das soziale Miteinander stärken und unsere kulturelle Identität prägen. Doch viele kleine Betriebe stehen vor großen Herausforderungen. Ziel dieses Programms ist es, die Gastronomiebranche in Hessen nachhaltig zu stärken und bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen zu unterstützen. Besonders im Fokus stehen kleine und mittelständische Betriebe, die einen bedeutenden Beitrag zur regionalen Wirtschaft und Kultur leisten.

Was wird gefördert?
Unterstützt werden mit dem Sonderprogramm bauliche Investitionen, die Anschaffung langlebiger Investitionsgüter und Aufwendungen in moderne elektronische Systeme, die dazu beitragen, Gastronomiebetriebe in ländlichen Regionen zu unterstützen und zu stärken. Dies umfasst beispielsweise die Renovierung der Küche oder des Gästebereichs, Großküchengeräte oder moderne Kassensysteme. Auch neue Fahrzeuge mit unmittelbarem Bezug zur gastronomischen Dienstleistung sind förderfähig.

Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Gaststättenbetriebe mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro.

Wie hoch ist die Förderung?
Der Landeszuschuss erfolgt in der Regel mit einer Förderquote von 45 Prozent und einer Höchstfördersumme von bis zu 200.000 Euro im Rahmen einer Anteilfinanzierung. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen in der Summe mindestens 15.000 Euro betragen.

Weitere Informationen
Anträge können fortlaufend über das Online-Antragsportal bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) gestellt werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der WIBank.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Wirtschaftsförderung, Ulrike Fleischert, Tel.: 05681 775-8015 oder Renate Richter, Tel.: 05681 775-8010 gern zur Verfügung.

 
Info-Bereich

Aktuelle Informationen

Unscharfe Innenaufnahme eines Labors mit OP-Tisch, Käfigen und medizinischer Ausstattung. Im Vordergrund steht in schwarzer Fettschrift: „Aktuelle Informationen aus dem Veterinäramt“.

Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

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Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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