Beratung und Information zur Förderung der Kleinstunternehmen des Gastgewerbes

Die Förderung unterstützt die regionale Entwicklung ländlicher Räume durch die Gründung und Entwicklung von tourismusrelevanten und gastgewerblichen Kleinstunternehmen und flankiert damit gezielt öffentliche Investitionsvorhaben durch unternehmerisches Engagement. Die Förderung richtet sich insbesondere an Kleinstunternehmen, die die touristische Entwicklung ländlicher Räume unterstützen, zur Qualitätssteigerung beitragen, Regionalität und Nachhaltigkeit befördern sowie neue Arbeitsformen und digitale Anwendung umsetzen.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden können der Erwerb einer Betriebsstätte, bauliche Investitionen, langlebige Wirtschaftsgüter und die mit der Vorhabenumsetzung einhergehenden Ausgaben für Dienstleistungen (einschl. Architekten- und Ingenieursleistungen), bei der

a) Gründung und Entwicklung touristischer Kleinstunternehmen im Beherbergungsbereich (u.a. regionale Ferienhäuser und Ferienwohnungen),
b) Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen im gastronomischen Bereich,
c) Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich, die die Landtourismusstrategie stärken.

Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege einer Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Private Träger als Unternehmen: 35 Prozent, max. 100.000 Euro.

Zuwendungsvoraussetzungen

Kleinstunternehmen haben die fachliche Eignung zur Unternehmensführung nachzuweisen und daher die notwendigen Nachweise (z. B. Meisternachweis im Handwerk) vorzulegen.

Zur Beurteilung der fachlichen und wirtschaftlichen Tragfähigkeit haben diese einen Business-Plan vorzulegen.

Die Vorhaben haben einen Beitrag zur Qualitätssteigerung zu leisten und daher eine Beteiligung an anerkannten Zertifizierungsverfahren vorzusehen. Regionalität, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sind Querschnittsziele zur Förderung des Tourismus im ländlichen Raum in Hessen. Die hierzu vorliegenden Empfehlungen der Hessen Agentur (www.hessen.touris-musnetzwerk.info) sowie zum Bauen im ländlichen Raum (www.umwelt.hessen.de) sind zu beachten.

Hessen fördert Kleinstunternehmen Gastgewerbe + Tourismus.pdf (PDF / 820 KB)

Broschüre „Bauen im ländlichen Raum“ (PDF / 9 MB)

Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung (PDF / 599 KB)



Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 80.3 - Dorf- und Regionalentwicklung
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
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Dienstag:
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Mittwoch:
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Donnerstag:
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Freitag:
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Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.