LEADER
In Hessen werden Förderangebote der ländlichen Regionalentwicklung im Rahmen des LEADER-Ansatzes umgesetzt.
LEADER ist eine EU-Förderstrategie zur Unterstützung ländlicher Regionen. Der Begriff LEADER ist eine Abkürzung für die französische Bezeichnung: “Liaison entre actions de développement de léconomie rurale“, was übersetzt wird mit „Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der Wirtschaft im ländlichen Raum“. LEADER folgt dem Grundgedanken, Menschen vor Ort an der Gestaltung regionaler Prozesse zu beteiligen und ihnen die Möglichkeit zu geben Projekte anzustoßen und umzusetzen.
Ziele
Die Stärkung von Regionen im ländlichen Raum als attraktive Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsräume ist Ziel der Regionalentwicklung. Jede Region verfolgt eigene Strategien und Ziele aufbauend auf dort vorhandenen Potentiale.
Verfahren
Das Programm ist ausgerichtet auf von der EU festgelegte Laufzeiten. Die aktuelle Förderperiode beinhaltet den Zeitrahmen von 2014 – 2020. Die Basis bildet das jeweilige Regionale Entwicklungskonzept (REK). Die darin benannten Handlungsfelder und Entwicklungsziele der jeweiligen Region, die Strategien zur Verwirklichung und die Leitprojekte liefern die Richtschnur zur Projektumsetzung.
Den Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) als Träger und Motor der regionalen Entwicklung obliegt es den Prozess zu steuern und Projekte im Sinne der Zielsetzung auf den Weg der Umsetzung zu bringen. Für die Projektrealisierung stellen die EU, der Bund und das Land Hessen Fördergelder zur Verfügung.
Förderung
Die Förderung umfasst ein breites Spektrum von Projekten in den Themenfeldern Wirtschaft, Kultur, Daseinsvorsorge, Landtourismus, Vermarktung und bürgerschaftliches Engagement unter Beachtung der Zielsetzungen des jeweiligen Regionalen Entwicklungskonzeptes.
Regelförderung für kommunale Träger 65%, maximal 200.000 €
Regelförderung für öffentliche nicht-kommunale Träger 60 %, maximal 200.000 €
Regelförderung für private Träger mit Arbeitsplatzschaffung 35%, maximal 100.000 €, ohne Arbeitsplatzschaffung maximal 25.000 €
Mindestinvestitionssumme (Bagatellgrenze) 10.000 € netto bei investiven Vorhaben, 1.500 € netto bei nicht-investiven Vorhaben
Die Antragstellung muss auf jeden Fall vor Beginn der Maßnahme erfolgen!
Im Schwalm-Eder-Kreis sind in der aktuellen Förderperiode 5 Lokale Aktionsgruppen vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz anerkannt. Die Zuschnitte der Regionen und somit der Fördergebiete beinhalten das gesamte Kreisgebiet und Teile benachbarter Kreise.
- Kellerwald-Edersee mit den Kommunen Bad Zwesten, Fritzlar, Gilserberg und Jesberg
- Knüll mit den Kommunen Frielendorf, Homberg, Knüllwald, Neukirchen, Oberaula, Ottrau und Schwarzenborn
- Mittleres Fuldatal mit den Kommunen Felsberg, Guxhagen, Körle, Malsfeld, Melsungen, Morschen und Spangenberg
- Schwalm-Aue mit den Kommunen Borken, Neuental, Schrecksbach, Schwalmstadt, Wabern und Willingshausen
Ansprechpartner sind zunächst die Regionalmanagements der 5 LEADER-Regionen:
- Region Casseler Bergland: Herr Oliver Sollbach, Tel. 05692-99777 14, o.sollbach@region-kassel-land.de
- Region Kellerwald-Edersee: Frau Lisa Küpper, Tel. 05621-9694620, info@region-kellerwald-edersee.de
- Region Knüll: Frau Katrin Anders, Tel. 06677-919030, anders@knuell.de
- Region Mittleres Fuldatal: Frau Marion Karmann, Tel. 05661-500291, m.karmann@zgmf.de
- Region Schwalm-Aue: Frau Sonja Pauly, Tel. 05683-500960, sonja.pauly@wabern.de
Über Projektanträge entscheidet die Lokale Aktionsgruppe. Die Bewilligung der Fördergelder erfolgt durch die Arbeitsgruppe 80.3 - Dorf- und Regionalentwicklung - im Fachbereich Wirtschaftsförderung.
Ländliche Regionalentwicklung
Kleinstunternehmen der Grundversorgung
Dieses Förderangebot richtet sich an Existenzgründer oder bestehende Betriebe des Handwerks, des Handels und anderer Dienstleistungen, die gemäß EU-Definition als Kleinstbetriebe einzustufen sind, im ländlichen Raum zu einer wohnortnahe Versorgung beitragen und qualifizierte Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse stellen.
Ziele
Mit dem Programm sollen Anreize geschaffen werden für eine bedarfsorientierte Gründung und Entwicklung von solchen Unternehmen im Bereich Handwerk und der Dienstleistungssektoren Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie, Betreuung, Gesundheit, Kultur und Mobilität. Defizite in der Grundversorgung sollen ausgeglichen werden.
Förderung
Gefördert werden die im Zusammenhang mit der Gründung bzw. Entwicklung eines solchen Unternehmens verbundenen Investitionen, wie der Erwerb einer Betriebsstätte, bauliche Investitionen, langlebige Wirtschaftsgüter und die im Zusammenhang mit der Projektumsetzung stehenden Dienstleistungen. Die Höhe der Förderung ist gestaffelt. Z.B. Vorhaben mit Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzschaffung können mit einem Zuschuss von bis zu 200.000 € gefördert werden. An einer Förderung Interessierte können ab sofort bewilligungsreife Anträge beim Landkreis einreichen.
Kleinstunternehmen der Gastgewerbe
Ziele
Die Förderung unterstützt die regionale Entwicklung ländlicher Räume durch die Gründung und Entwicklung von tourismusrelevanten und gastgewerblichen Kleinstunternehmen und flankiert damit gezielt öffentliche Investitionsvorhaben durch unternehmerisches Engagement. Die Förderung richtet sich insbesondere an Kleinstunternehmen, die die touristische Entwicklung ländlicher Räume unterstützen, zur Qualitätssteigerung beitragen, Regionalität und Nachhaltigkeit fördern sowie neue Arbeitsformen und digitale Anwendung umsetzen.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden können der Erwerb einer Betriebsstätte, bauliche Investitionen, langlebige Wirtschaftsgüter und die mit der Vorhabenumsetzung einhergehenden Ausgaben für Dienstleistungen (einschl. Architekten- und Ingenieurleistungen), bei der
- Gründung und Entwicklung touristischer Kleinstunternehmen im Beherbergungsbereich (u.a. regionale Ferienhäuser und Ferienwohnungen)
- Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen im gastronomischen Bereich,
- Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich, die die Landtourismusstrategie stärken
Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege einer Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Private Träger als Unternehmen: 35 Prozent, max. 100.000 Euro.
Zuwendungsvoraussetzungen
Kleinstunternehmen haben die fachliche Eignung zur Unternehmensführung nachzuweisen und daher die notwendigen Nachweise (z. B. Meisternachweis im Handwerk) vorzulegen.
Zur Beurteilung der fachlichen und wirtschaftlichen Tragfähigkeit haben diese einen Business-Plan vorzulegen.
Die Vorhaben haben einen Beitrag zur Qualitätssteigerung zu leisten und daher eine Beteiligung an anerkannten Zertifizierungsverfahren vorzusehen. Regionalität, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sind Querschnittsziele zur Förderung des Tourismus im ländlichen Raum in Hessen. Die hierzu vorliegenden Empfehlungen der Hessen Agentur (www.hessen.touris-musnetzwerk.info) sowie zum Bauen im ländlichen Raum (www.umwelt.hessen.de) sind zu beachten.
Hessen fördert Kleinstunternehmen Gastgewerbe + Tourismus.pdf (PDF / 820 KB)
Broschüre „Bauen im ländlichen Raum“ (PDF / 9 MB)
Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung (PDF / 599 KB)
Basisdienstleistungen und Infrastruktur
Ziele
Es werden Anreize geschaffen, die eine bedarfsorientierte Verbesserung der Infrastruktur/ -ausstattung in ländlichen Gebieten unterstützen. Mit begleitenden Prozessen der Projektentwicklung, Steuerung und des Marketings wird die Verstetigung der Vorhaben verbessert und eine wirksame Projektevaluierung forciert.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden können die Vorbereitung (Architekten- und Ingenieurleistungen) und Umsetzung von Vorhaben unter Einbeziehung der Ausgaben für bauliche Investitionen, Maschinen und Ausstattungsgegenstände für
- infrastrukturelle Vorhaben zur landtouristischen Entwicklung, Naherholung und der Landschafts- und Kulturgeschichte (öffentlich kommunale Träger / öffentliche nicht-kommunale Träger 65%, max. 500.000 €)
- Vorhaben der lokalen Basisinfrastruktur unter Einbeziehung der Ausgaben für den bebauten Grundstücksankauf, bauliche Investitionen, Innenausbau und notwendiger Nebenanlagen (65%, max. 500.000 €) sowie
- die Vorbereitung (Machbarkeitsstudien), begleitende Umsetzung (Projektbegleitung), Marketingmaßnahmen und Evaluierung von Vorhaben unter Einbeziehung der Ausgaben für Dienstleistungen und neu eingestelltes Personal mit branchenüblicher Vergütung (max. über einen Zeitraum von zwei Jahren) (öffentlich kommunale Träger / öffentliche nicht-kommunale Träger 65%, max. 100.000 €) .
Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege einer Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Im Bereich der Regionalentwicklung werden aktuell die Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) zur Bewerbung für die LEADER-Förderperiode 2023-2027 erarbeitet. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der jeweiligen Homepage der LEADER-Regionen.
Leaderregion Mittleres Fuldatal
Beratend zur Verfügung stehen Ihnen die Regionalmanagements der 5 LEADER-Regionen.
Die Ansprechpartner für die jeweilige Region in der Arbeitsgruppe 80.3 – Dorf- und Regionalentwicklung sind:
Region Mittleres Fuldatal Ansprechpartnerin: Frau Sabine Krause
Region Schwalm-Aue Ansprechpartnerin: Frau Ute Heppe
Region Casseler Bergland Ansprechpartner: Herr Stefan Cichosz
Region Kellerwald-Edersee Ansprechpartnerin: Frau Angelika Roth
Region Knüll Ansprechpartnerin: Frau Ute Heppe
Alle Formulare finden Sie hier: Formulare der Wirtschaftsförderung Schwalm-Eder