Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

Kurzbeschreibung
  • Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb
  • im Einzelfall kann eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erteilt werden
  • gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten
  • Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung besteht nicht
  • Voraussetzungen:
    • für bestimmte Tätigkeiten sind keine freien Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsortes verfügbar
    • wegen der Art und Dringlichkeit der Arbeit ist ein längerer Weg oder ein häufiges Pendeln zwischen Fahrzeug und Arbeitsstelle nicht zumutbar
    • die örtlichen Gegebenheiten müssen beachtet werden
    • das öffentliche Interesse muss bewahrt bleiben
  • Gebührenrahmen: 10,20 € bis 767,00 €
  • Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung ist in der Regel befristet.
  • zuständig: Straßenverkehrsbehörde
Beschreibung

Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.. Dadurch können Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Gewerbebetriebs beziehungsweise Ihrer freiberuflichen Arbeit.

Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht. 

Benötigte Dokumente
  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Straßenverkehrsordnung (Keine Signatur) (Antrag)
Bereitgestellte Dokumente
  • Bescheid "Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Straßenverkehrsordnung" (Keine Signatur) (Bescheid)
  • Handwerker(park)ausweis (Keine Signatur) (Bescheid)
Ansprechpunkt

d ie für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde

zuständige Stelle

die Straßenverkehrsbehörde

Teaser

Wenn Sie einen Gewerbebetrieb führen oder freiberuflich arbeiten , können Sie unter gewissen Voraussetzungen einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

Voraussetzungen
  • für bestimmte Tätigkeiten sind keine freien Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsortes verfügbar
  • wegen der Art und Dringlichkeit der Arbeit ist ein längerer Weg oder ein häufiges Pendeln zwischen Fahrzeug und Arbeitsstelle nicht zumutbar
  • die örtlichen Gegebenheiten müssen beachtet werden
  • das öffentliche Interesse muss bewahrt bleiben
Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

Urheber
Urheber
Fristen

Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung ist in der Regel befristet.


Bearbeitungsdauer:

<p>variiert zwischen den Behörden</p>

Gebühren:

  • Gebühr: Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich. 10.2 EUR 767.0 EUR