Schnellnavigation Seitenkopf Info-Bereich Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss Subnavigation
Seitenkopf
Zur Startseite: www.schwalm-eder-kreis.de
Schwalm-Eder-Kreis - Der Kreis mit den schönsten Ecken
  • Zur Startseite
  • Kontakt und Servicenummern
  • Icon facebook
  • Icon instagram
  • Icon youtube
  • Icon LinkedIn
  •  

    Blick auf die Felsburg

  •  

    Frühlingserwachen Fischteiche in Fritzlar

  •  

    Fritzlarer Fischteiche

  •  

    Rapsblüte zwischen Waltersbrück und Bischhausen

  •  

    Schwalm-Eder-Kreis im Frühjahr

    (Bildautor: Michael Schneider)

Wird oft gesucht...

Pressemeldungen
Wahlen 2026
Online-Services
Fachbereich & Arbeitsgruppen
Online KFZ Zulassung
Online Terminvergabe
Wunschkennzeichen
Dienstleistungen A-Z
Bürgerservice
Volkshochschule
Sie befinden sich hier:
Startseite
  • Aktuelles
Subnavigation
  • Aktuelle Meldungen
  • Auftragsvergaben
  • Führerscheinumtausch
  • Hilfe für die Ukraine | Допомога Україні
  • Kommunalwahl 2026
  • Kreistag live
  • Medizinstipendium
  • Stellenausschreibungen
  • Veranstaltungskalender

Verbrennung pflanzlicher Abfälle anmelden

Inhaltsbereich
Info
Zuständigkeiten
Zuständige Abteilung
Öffnungszeiten
Gebühren
Formulare / Downloads
Termin buchen
Onlinevorgang
Sonstiges
Kurzbeschreibung
  • Anzeige der Verbrennung von pflanzlichen Abfällen, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen Entgegennahme
  • Das Verbrennen von pflanzlichem Abfall auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, oder von Stroh auf abgeernteten Feldern muss spätestens zwei Werktage im Voraus beim Ordnungsamt angemeldet werden.
  • Voraussetzungen:
    • Die pflanzlichen Abfälle müssen trocken sein und dürfen nur unter ständiger Aufsicht von mindestens einer, bei der Verbrennung von Stroh zwei zuverlässigen Personen und bei trockenem Wetter verbrannt werden. 
    • Das Verbrennen ist von Montag bis Freitag von 8.00-16.00 Uhr, samstags von 8.00-12.00 Uhr erlaubt.
    • Es dürfen keine zusätzlichen Stoffe (zum Beispiel Spiritus oder Brandbeschleuniger) verwendet werden.
    • Es sind Mindestabstände zu Gebäuden, Zelt- oder Lagerplätzen, Grundstücksgrenzen, Bundesautobahnen, Lagern, zu Betrieben, sonstigen öffentlichen Verkehrswegen, Naturschutzgebieten, Wäldern, Mooren und Heiden, Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmälern und nicht abgeernteten Getreidefeldern einzuhalten.
    • Das Verbrennen im Umkreis von Startbahnbezugspunkt von Sonderlandeplätzen und Segelfluggeländen ist nur mit Zustimmung der örtlichen Luftaufsichtsstellen oder Flugleitungen erlaubt.
  • Das Verbrennen von forstlichen Abfällen im Wald ist nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr zulässig, soweit dies aus forstwirtschaftlichen Gründen erforderlich ist. 
  • Besteht eine erhöhte Waldbrandgefahr ist das Abbrennen nicht erlaubt. 
  • Zuständig: Ordnungsämter
     
Beschreibung

Wenn auf Ihrem Grundstück pflanzliche Abfälle anfallen, die Sie nicht durch Verrotten, Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostieren beseitigen können, dürfen Sie diese unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrennen.

Auch das Verbrennen von Stroh auf abgeernteten Feldern ist möglich, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen beim Abbrennen des Strohs einhalten.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihr örtliches Ordnungsamt.

zuständige Stelle

Zuständig sind die Ordnungsämter.

Hinweise (Besonderheiten)

Im Einzelfall kann die untere Wasserbehörde Ausnahmen bei der Beseitigung der pflanzlichen Abfälle zulassen, wenn dadurch das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. 

Teaser

Wenn Sie Stroh auf abgeernteten Feldern oder andere pflanzliche Abfälle auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken verbrennen möchten, müssen Sie dies rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt anmelden.

Voraussetzungen
  • Das Verbrennen muss unter ständiger Aufsicht von einer zuverlässigen Person bei trockenem Wetter erfolgen.
  • Das Verbrennen ist von Montag bis Freitag von 8.0016.00 Uhr und samstags von 8.00-12.00 Uhr erlaubt.
  • Das Stroh oder die pflanzlichen Abfälle müssen trocken sein, damit möglichst keine Rauchentwicklung entsteht.
  • Sie dürfen keine zusätzlichen Stoffe (zum Beispiel Spiritus oder Brandbeschleuniger) verwenden.
  • Sie müssen das Feuer ständig unter Kontrolle halten können und bei starkem Wind oder erhöhter Rauchentwicklung müssen Sie das Feuer sofort löschen.
  • Vor dem Verlassen müssen Sie sicherstellen, dass das Feuer und die Glut vollständig erloschen sind. Die Rückstände müssen Sie sofort in den Boden einarbeiten.

Folgende Mindestabstände sind einzuhalten:

  • 100 m von Gebäuden, Zelt oder Lagerplätzen
  • 35 m von sonstigen Gebäuden
  • 5 m zur Grundstücksgrenze
  • 100 m von
    • Bundesautobahnen und autobahnmäßig ausgebauten Fernverkehrsstraßen
    • zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder mit Druckgasen
    • zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden
  • 50 m von sonstigen öffentlichen Verkehrswegen
  • 100 m von Naturschutzgebieten, von Wäldern, Mooren und Heiden
  • 20 m von Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmälern und nicht abgeernteten Getreidefeldern

Das Verbrennen im Umkreis von

  • 4 km um den Startbahnbezugspunkt von Verkehrsflughäfen oder
  • 3 km um den Startbahnbezugspunkt von Verkehrslandeplätzen, Sonderlandeplätzen und Segelfluggeländen

ist nur mit Zustimmung der örtlichen Luftaufsichtsstellen oder Flugleitungen erlaubt.

Wenn innerhalb der Mindestabstände brennbare Gegenstände oder Pflanzen vorhanden sind, müssen Sie einen 5 Meter breiten Sicherheitsstreifen durch Umpflügen anlegen.

Beim Verbrennen von Stroh auf abgeernteten Getreidefeldern gilt zusätzlich Folgendes:

  • Es müssen mindestens zwei zuverlässige Aufsichtspersonen vor Ort sein.
  • Sie müssen einen 5 Meter breiten Sicherheitsstreifen um die abzubrennende Fläche durch Umpflügen oder Fräsen anlegen.
  • Zusammenhängende Flächen über 3 Hektar müssen Sie im Abstand von 80100 m durch Sicherheitsstreifen von 5 m Breite unterteilen.
    • Die so entstandenen Teilflächen dürfen Sie nur nacheinander, also jeweils nach dem Erlöschen der vorherigen Teilfläche, abbrennen.

Beim Verbrennen von forstlichen Abfällen im Wald gilt zusätzlich Folgendes:

  • Das Verbrennen ist nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr erlaubt. Bei erhöhter Waldbrandgefahr ist das Verbrennen nicht erlaubt.
  • Sie müssen die Abfälle zur Verbrennung soweit wie möglich an Stellen, an denen keine Waldbrandgefahr besteht, zu Wällen oder Haufen stapeln.
  • Bei der Verbrennung müssen Sie darauf achten, dass das Feuer die ganze Zeit unter Kontrolle gehalten werden kann.
  • Sie müssen sicherstellen, dass durch die Rauchentwicklung keine Beeinträchtigung des umliegenden Straßenverkehrs, kein gefährlicher Funkenflug und keine starke Belästigung der Allgemeinheit entstehen.
  • Sie müssen rechtzeitig vor dem endgültigen Erlöschen des Feuers die Fläche ohne brennbaren oder leicht entzündliche Gegenstände um die Feuerstelle mit circa einem Meter Breite freihalten und mit Erde abdecken oder mit Wasser löschen.
Verfahrensablauf
  • Sie melden das Verbrennen formlos oder mithilfe des Online-Dienstes mindestens zwei Werktage vorher bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt an.
  • Sie müssen nicht auf eine Bestätigung warten.
     
Urheber
Weiterführende Links:
Anzeige der Verbrennung von pflanzlichen Abfällen, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen Entgegennahme in Hessen Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Anzeige der Verbrennung von pflanzlichen Abfällen, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen Entgegennahme in Hessen Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Urheber
Weiterführende Links:
Verbrennung pflanzlicher Abfälle anmelden Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fristen

Das Verbrennen muss beim Ordnungsamt mindestens zwei Werktage vor Beginn angemeldet werden.


Bearbeitungsdauer:

<p>Keine</p>

Gebühren:

Es fallen keine Gebühren an.

Kontakte:

 

Info-Bereich

Aktuelle Informationen

Grafik mit blauem Hintergrund und weißer Schrift: „Ergebnisse Kommunalwahl“. Darunter steht „Kreistag | Städte & Gemeinden“.

Weiße fette Schrift auf blauem Hintergrund mit dem Text: „Kommunalwahl 2026“.

Unscharfe Innenaufnahme eines Labors mit OP-Tisch, Käfigen und medizinischer Ausstattung. Im Vordergrund steht in schwarzer Fettschrift: „Aktuelle Informationen aus dem Veterinäramt“.

Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

Mach Dich strack

Bild zu Öffnungszeiten

Seitenfuss

Vielen Dank fürs Weitersagen!

teilen

Facebook
WhatsApp
Diese Seite weiterempfehlen
  • Eigenbetrieb
  • Landschaftspflegeverband Schwalm-Eder
  • Sparkasse Schwalm Eder
  • Jobcenter
  • LWV-Hessen
  • Starthilfe
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Nordhessen_PARITÄT
  • Hephata
  • Diakonie
  • Kultursommer
  • Elternschule
  • Logo - Abfallverwertung Marburg-Biedenkopf + Schwalm-Eder GmbH
  • Europabad Schwalmstadt
  • Naturpark Knüll
  • Region_Kellerwald_Edersee
  • Wasserverband_Schwalm
  • Zweckverband "Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West"
  • Interkommunale Zusammenarbeit Mittleres Fuldatal
  • Naturpark_Kellerwald_Edersee
  • Logo - KBG - Bürger-Energie für Schwalm-Eder
  • Logo - Hessische Landesgesellschaft mbH
  • Naturpark_Habichtswald
  • Energiegenossenschaft Schwalm-Knüll eG
  • Logo - EAM
  • ZV_Schwalm
  • Logo - Zweckverband Abfallwirtschaft
  • Breitband-Nordhessen-GmbH
  • ekom21
  • Logo - Abfallwirtschaft Lahn-Fulda
  • Logo - NVV
  • Logo Zweckverband Knüll
  • Sportkreis Schwalm Eder
  • Logo der LEADER-Region Schwalm-Aue. Links befindet sich ein grüner Standortmarker mit einem stilisierten, hellblauen Flusslauf darin. Rechts daneben steht in dunkelblauer Schrift: „Schwalm-Aue“ und darunter kleiner „LEADER Region“.
  • Kreiselternbeirat
  • Logo Kinderhospizdienst

Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

Schwalm-Eder-Kreis App im Apple App Store
Schwalm-Eder-Kreis App im Google Play Store

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

Schnellzugriff

  • Anfahrtsbeschreibung
  • Bürgerinfoportal
  • Dienstleistungen A bis Z
  • Fachbereiche & Arbeitsgruppen
  • Gremieninfoportal
  • Servicenummern

Service

  • Impressum
  • Datenschutz & Recht
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Sitemap

Öffnungszeiten

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr

Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Einzelne Bereiche können abweichende Öffnungszeiten haben: Arbeitsgruppen mit abweichenden Öffnungszeiten


© Schwalm-Eder-Kreis 2026

  • Impressum
  • Datenschutz & Recht
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Sitemap
Navigation
  • Home
  • Unser Landkreis
    • Grußwort
    • Der Landkreis in Zahlen
    • Imagefilme
    • Kreisgeschichte
    • Partnerschaften
    • Städte u. Gemeinden
    • Urlaub im Schwalm-Eder-Kreis
  • Aktuelles
    • Aktuelle Meldungen
    • Auftragsvergaben
    • Führerscheinumtausch
    • Hilfe für die Ukraine | Допомога Україні
      • Hilfe für die Ukraine
        • Sonderseite Ukraine
        • Ärztliche Behandlung
        • Integreat App
        • Wohnraumangebot für Geflüchtete
        • Corona Informationen
        • Kontakt in den Kommunen
        • Abrechnung Krankenbehandlung
    • Kommunalwahl 2026
    • Kreistag live
    • Medizinstipendium
    • Stellenausschreibungen
    • Veranstaltungskalender
  • Bildung, Kultur & Ehrenamt
    • Bildungslandschaft Schwalm-Eder
    • Kultur im Schwalm-Eder-Kreis
    • Koordinierungsstelle Ehrenamt Schwalm-Eder
    • Volkshochschule Schwalm-Eder
  • Bürgerservice
    • Anfahrtsbeschreibung
    • Beauftragte
    • Büro für Frauen und Chancengleichheit
    • Dienstleistungen A bis Z
    • Formulare
    • Geo Daten
      • GDI Nordosthessen
      • Geodaten im Netz
      • Geoinformationssystem des Kreises
      • Geoportal Nordhessen
    • Notfallnummern
    • Öffnungszeiten
    • Online Termine & Online Services
    • Servicenummern
    • Verwaltungsportal Hessen
  • Energie & Klimaschutz
    • Aktivitäten des Kreises
    • Angebote für Schulen
    • Energieimpulsberatung
    • Hitze und Starkregen
    • Klimaschutzpreis
  • Gesundheit, Verbraucherschutz & Veterinärwesen
    • Aktuelle Informationen zum Masernschutzgesetz
    • Gesundheitsamt
    • Gemeindepflegerinnen
    • Medizinstipendium
    • Qualifizierung zur beruflichen Betreuung
    • Verdienstausfallentschädigung
    • Veterinäramt
  • Jugend, Familie und Soziales
    • Beratungsstelle
    • Demokratieförderung
    • Jugend und Familie
    • Help Point u27
    • Jugendberufsagentur
    • Soziales
    • Vielfältig VEREINt
    • WIR-Vielfaltszentrum
    • Wohnraumangebot für Geflüchtete
    • Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
  • Politik & Wahlen
    • Ausschüsse
    • Beteiligungen
    • Bürgerinfoportal
    • Dezernenten
    • Gremieninfoportal
    • Kommissionen & Gremien
    • Kreistag
    • Kreistag live
    • Kreisausschuss
    • Wahlen
  • Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
    • Informationsmaterial
    • Öffentliche Bekanntmachungen
    • Pressemeldungen
  • Verwaltung
    • Haushaltsplan, Jahresabschluss & Gesamtabschluss
    • Fachbereiche & Arbeitsgruppen
    • Organisationsplan
    • Satzungen
    • Wir als Arbeitgeber
  • Wirtschaftsförderung
    • Aktuelles
    • Arbeitsmarktförderung
    • Dorf- und Regionalentwicklung
    • Förderprogramm Rad- und Wanderwege
    • Standortmarketing
    • Tourismusförderung
    • Wirtschaftsförderung
    • Wohnungsbauförderung