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Kfz: Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung beantragen

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Leistungsbeschreibung
Verschiedene zulassungsfreie Fahrzeugarten benötigen eine Betriebserlaubnis, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Dazu gehören zum Beispiel:
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler
  • einachsige Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • Leichtkrafträder
  • zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder
  • motorisierte Krankenfahrstühle
  • Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter
  • Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben
Eine Betriebserlaubnis kann Ihnen je nach Fahrzeugtyp mit oder ohne Zuteilung eines eigenen Kennzeichens erteilt werden.
Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird bei Fahrzeugen, die in Serie gefertigt sind, durch den Hersteller ausgehändigt.
Sie müssen eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) beantragen, wenn Ihr zulassungsfreies Fahrzeug keine EU-Typgenehmigung oder anderweite nationale Genehmigung wie beispielsweise eine ABE vorweisen kann. Das können zum Beispiel sein:
  • selbstkonstruierte Fahrzeuge
  • Einzelproduktionen
  • Fahrzeuge aus Kleinserien
  • Fahrzeuge aus dem Ausland ohne EU-Typgenehmigung
Für eine EBE müssen Sie ein Gutachten einer oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes vorlegen, das verschiedene Prüfprotokolle beinhaltet. Diese Protokolle müssen belegen, dass die notwendigen Prüfungen durchgeführt wurden und das Fahrzeug den Vorschriften entspricht.
Sie erhalten die Betriebserlaubnis unbefristet. Sie erlischt, wenn:
  • Sie Änderungen am Fahrzeug vornehmen und die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  • eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern zu erwarten ist,
  • das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird,
  • Sie mögliche Auflagen zu Ein- oder Anbauten nicht befolgen oder
  • Sie das Fahrzeug endgültig außer Betrieb setzen.
Nach Erlöschen der Betriebserlaubnis können Sie eine neue Betriebserlaubnis mit einem Gutachten einer oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes beantragen. Über die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis entscheidet abschließend die nach jeweiligem Landesrecht zuständige Behörde.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise:                
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann Ihnen den Nachweis für eine Allgemeine Betriebserlaubnis für in der ehemaligen DDR hergestellte Fahrzeuge ausstellen. Das gilt für:
  • Kleinkrafträder (Mokicks, Mopeds)
  • Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Leichtkrafträder aus der ehemaligen DDR, die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
  • motorisierte Krankenfahrstühle aus der ehemaligen DDR, die vor dem 1. März 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind
  • zulassungsfreie Anhänger der ehemaligen DDR-Produktion
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Die Antragsunterlagen zur Erlangung der Betriebserlaubnis oder Einzelgenehmigung sind vorab an die Kfz-Zulassungsstelle zu übermitteln. Die Prüfung erfolgt innerhalb von fünf Werktagen nach vollständigem Eingang der Unterlagen. Bitte stellen Sie bei der Terminvereinbarung sicher, dass die o. g. Bearbeitungszeit nicht unterschritten wird, damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können.



Pfeil rechts orange 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Homberg (Efze)
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, Zulassungsstelle Homberg (Efze)
Hans-Scholl-Straße 1
34576 Homberg (Efze)

kfz-zulassungsbehoerde@schwalm-eder-kreis.de

Pfeil rechts orange 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Homberg (Efze)

Termine bei der KFZ-Zulassungsstelle Homberg (Efze) können die Bürgerinnen und Bürger individuell über die Online-Terminbuchung vereinbaren: zur Online Terminvergabe

Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge ist davon abhängig, ob ein eigenes Kennzeichen zusätzlich beantragt wird. Zusätzlich entstehen weitere variable Kosten, zum Beispiel für Gutachten.
Gebühr: 39,50 € - 55,60 € EUR Link zur Gebührenbildung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

andere Downloads

Pfeil rechts orange KFZ Betreibserlaubnis und Einzelgenehmingung - Antrag
Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • § 4 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Kontakte:

 

Info-Bereich

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Weiße fette Schrift auf blauem Hintergrund mit dem Text: „Kommunalwahl 2026“.

Unscharfe Innenaufnahme eines Labors mit OP-Tisch, Käfigen und medizinischer Ausstattung. Im Vordergrund steht in schwarzer Fettschrift: „Aktuelle Informationen aus dem Veterinäramt“.

Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

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34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
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https://www.schwalm-eder-kreis.de

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gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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