Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland Ausgabe

Leistungsbeschreibung
Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug wie beispielsweise ein
  • Batterieelektrofahrzeug;
  • Brennstoffzellenfahrzeug oder
  • aufladbares Hybridelektrofahrzeug
benötigt zur Teilnahme am Straßenverkehr eine E-Plakette, auch wenn dieses aus dem Ausland kommt.
Die Plakette müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen und wird Ihnen durch die Zulassungsbehörde ausgegeben. Im Anschluss müssen Sie die Plakette an Ihrer Fahrzeugrückseite anbringen.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können die Vorteile erst nutzen, wenn Sie die Plakette an Ihrem Auto angebracht haben.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sind dem inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleichzusetzen.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 30.5 - Straßenverkehrsbehörde
Hans-Scholl-Straße 1
34576 Homberg (Efze)


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Was muss ich mitbringen?
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • die Übereinstimmungsbescheinigung oder
  • eine sonstige zum Nachweis geeignete Unterlage.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )