Tätigkeit mit Krankheitserregern - Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Sie benötigen eine Erlaubnis nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn Sie als verantwortliche Person
- Krankheitserreger nach Deutschland einführen,
- aus Deutschland ausführen,
- aufbewahren,
- abgeben oder
- mit ihnen arbeiten wollen.
- Viren,
- Bakterien,
- Pilze,
- Parasiten und
- sonstige Agens, die bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen können.
- Versuche mit vermehrungsfähigen Krankheitserregern,
- mikrobiologische und serologische Untersuchungen zur Feststellung meldepflichtiger Krankheitserreger mithilfe von Verfahrensschritten zur gezielten Anreicherung oder Vermehrung von Krankheitserregern;
- Ärztinnen und Ärzte,
- Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie
- Tierärztinnen und Tierärzte;
-
Personen, die
- Arbeiten zur mikrobiologischen Qualitätssicherung durchführen und
- die erforderliche Sachkunde besitzen und
- die zuständige Behörde auf Antrag von der Erlaubnispflicht freistellt;
-
Mitarbeitende, die
- unter der Aufsicht einer Person arbeiten, die über eine Erlaubnis verfügt oder von der Erlaubnispflicht ausgenommen ist;
- bestimmte Verfahren, zum Beispiel Sterilitätsprüfungen;
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Sie benötigen die Erlaubnis durch die Behörde rechtzeitig vor Tätigkeitsbeginn, um Ihre Tätigkeit 30 Tage vor dem geplanten Start anzeigen zu können.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Alle Tätigkeiten mit Krankheitserregern, auch die erlaubnisfreien Tätigkeiten, sind anzeigepflichtig.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 53.3 - Öffentliche Hygiene
Hans-Scholl-Straße 5
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Rechtsbehelf
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
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Verwaltungsgerichtliche Klage
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
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Nachweis eines Studienabschlusses:
- Nachweis über den Abschluss eines Studiums der Human, Zahn oder Veterinärmedizin, der Pharmazie oder
- Nachweis über den Abschluss eines naturwissenschaftlichen Fachhochschul oder Universitätsstudiums mit mikrobiologischen Inhalten durch Semesterbescheinigungen, Prüfungsscheine, Approbationsurkunde oder Abschlussprüfung beziehungsweise Examen
- Nachweis einer zweijährigen hauptberuflichen Arbeit mit Krankheitserregern unter Aufsicht einer Person mit Erlaubnis oder
- Nachweis einer anderen zweijährigen hauptberuflichen Arbeit in der Bakterio, Myko, Parasito- oder Virologie, wenn dabei gleichwertige Sachkenntnis erworben wurde
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O)
Kontakte:
05681/775-5331
05681/775-5336
05681/775-5334
05681/775-5332
05681/775-5330
05681/775-5335
05681/775-5333