Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen
- Fahrerlaubnis Erteilung
- zum Führen eines Kraftfahrzeuges in Deutschland, wird eine Fahrerlaubnis benötigt. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.
- Unter Ersterteilung einer Fahrerlaubnis versteht man die Erteilung an Personen, die noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis waren.
- Eine unbefristete Fahrerlaubnis wird für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erteilt
- Die erste Fahrerlaubnis, mit Ausnahme der Fahrerlaubnis Klasse AM, L und T wird auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre.
- zuständig ist die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.
Sie können eine unbefristete Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T beantragen.
Die erste Fahrerlaubnis, mit Ausnahme der Fahrerlaubnis Klasse AM, L und T wird auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre.
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Sie können eine unbefristete Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T beantragen. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
- Sie müssen das erforderliche Mindestalter erreicht haben
- Sie müssen zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein
- Sie müssen zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sein
- Sie müssen die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben
- Sie müssen Erste Hilfe leisten können und den hierfür erforderlichen Nachweis erbringen
- Sie müssen die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllen und nachweisen
- Sie dürfen keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen
- Die weiteren Voraussetzungen richten sich je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse
Sie müssen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse stellen.
Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist
Bearbeitungsdauer:
Gebühren:
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Kontakte: