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Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

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Kurzbeschreibung

Rentenversicherung kann eine Lebensbescheinigung als Nachweis verlangen.
Nachweis kann auf zwei Wegen erbracht werden:

  • Formblatt: muss von einer berechtigten Stelle bestätigt werden
  • Digitaler Lebensnachweis: über ein spezielles Online‑Verfahren
Beschreibung

Damit die Rentenversicherung prüfen kann, ob Sie noch leben und weiterhin Anspruch auf Ihre Rente haben, kann sie von Ihnen eine sogenannte Lebensbescheinigung verlangen.
Diesen Nachweis können Sie auf zwei Arten erbringen:

  • Mit einem speziellen Formular, das von einer dafür berechtigten Stelle bestätigt wird (zum Beispiel einem Amt oder einer Behörde) oder
  • Digital, über ein besonderes Verfahren für den elektronischen Lebensnachweis.
Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes. Weitere für die Bestätigung zuständige Stellen können Sie dem Formularblatt zur Lebensbescheinigung entnehmen.

Teaser

Wenn die Rentenversicherung eine Lebensbescheinigung von Ihnen verlangt, können Sie diese über ein Formblatt oder digital erbringen.

Verfahrensablauf

Sie können das ausgefüllte Formblatt für die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle bestätigen lassen. Welche Stellen dafür in der Regel zuständig sind, erfahren Sie direkt aus dem Formblatt.

Alternativ können Sie den Lebensnachweis auch digital erbringen, indem Sie das besondere Verfahren für den digitalen Lebensnachweis nutzen.

Urheber
Urheber
Weiterführende Links:
Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Bearbeitungsdauer:

<p>Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort bestätigt.</p>

Gebühren:

  • Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: meist kostenfrei.
  • Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): kostenpflichtig

Kontakte:

 

Info-Bereich

Aktuelle Informationen

Grafik mit blauem Hintergrund und weißer Schrift: „Ergebnisse Kommunalwahl“. Darunter steht „Kreistag | Städte & Gemeinden“.

Weiße fette Schrift auf blauem Hintergrund mit dem Text: „Kommunalwahl 2026“.

Unscharfe Innenaufnahme eines Labors mit OP-Tisch, Käfigen und medizinischer Ausstattung. Im Vordergrund steht in schwarzer Fettschrift: „Aktuelle Informationen aus dem Veterinäramt“.

Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

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Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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