Aufforderung zur freiwilligen Aufstallung von Geflügelhaltungen
Im Schwalm-Eder-Kreis wurde ein erster verendeter Kranich vom Landesbetrieb Hessisches Landeslabor in Gießen positiv auf den Erreger der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) getestet.
Der Landkreis bittet vorsorglich der noch ausstehenden Bestätigung der Infektion durch das Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) alle Geflügehalter im Schwalm-Eder-Kreis die Tiere freiwillig aufzustallen. In seiner aktuellen Risikoeinschätzung, vom 20. Oktober 2025, zum Auftreten der Geflügelpest in Deutschland bewertet das FLI das Risiko einer Ausbreitung bei Wildvögeln, sowie das Risiko einer Übertragung auf Hausgeflügelbestände als hoch.
Zum Schutz der kreisweiten Geflügelhaltungen ergeht durch das Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises daher die dringende Empfehlung an alle Geflügelhalter ihre Tiere schon jetzt freiwillig aufzustallen, um einen direkten und indirekten Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden.
Die Tiere sollten in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung bleiben, die gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert ist. So soll der Übergriff der Vogelgrippe von Wildvögeln auf Hausgeflügel verhindert werden. Weiterhin weist das Veterinäramt alle Geflügelhalter eindringlich darauf hin, konsequent alle Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um einen Eintrag des Vogelgrippe-Virus aus der Wildvogelpopulation in die Hausgeflügelbestände zu vermeiden. Ausführliche Hinweise und konkrete Handlungsanweisungen zu Biosicherheitsmaßnahmen vom Hessischen Ministerium für Landwirtschaft u. Umwelt sowie vom FLI sind als Verlinkungen auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises eingestellt.
Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder ähnliche Veranstaltungen sollten zum jetzigen Zeitpunkt nicht stattfinden.
Alle Halter von Geflügel und anderen Vögeln im Schwalm-Eder-Kreis sind verpflichtet, ihre Haltung mit Art, Anzahl und Haltungsform beim Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises anzuzeigen. Das Formular zur Meldung finden Sie hier Meldung von Geflügehaltungen und ist ebenfalls auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter Informationen zur Geflügelpest eingestellt. Der Pflicht zur Meldung unterliegen alle privaten und gewerblichen Geflügelhaltungen.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden.
Tot aufgefundene Wildvögel melden Sie bitte umgehend unter Angabe des genauen Fundortes (Koordinaten oder Lagekarte) dem Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises per E-Mail unter veterinaeramt@schwalm-eder-kreis.de oder telefonisch unter 05681-775 3908. Die Tiere sollten keinesfalls selbst geborgen oder berührt werden, um eine weitere Verschleppung des Virus zu vermeiden.