"Demokratie leben!" - Gemeinsam für eine starke lokale Demokratie
Als Partnerschaft für Demokratie unterstützen wir Städte, Gemeinden und Landkreise dabei, wirksame Konzepte zur Förderung von Demokratie, Vielfalt und gegen Extremismus zu entwickeln. Ziel ist es, engagierte Menschen, Vereine, Initiativen und Verwaltungen vor Ort zu stärken, miteinander zu vernetzen und eine lebendige demokratische Kultur im Alltag zu fördern.
Was bewirken die Partnerschaften?
- Sie ermöglichen Teilhabe und stärken demokratische Selbstwirksamkeit – insbesondere durch lokale Projekte, die Menschen aktiv einbinden.
- Sie erweitern demokratische Bündnisse, indem sie neue Unterstützerinnen und Unterstützer gewinnen und lokale Verantwortungsgemeinschaften schaffen.
- Sie geben Handlungssicherheit im Umgang mit rechtspopulistischen oder extremistischen Herausforderungen.
- Sie sprechen demokratieskeptische Menschen gezielt an und fördern konstruktive Beteiligung.
- Sie stärken Kompetenzen in Konfliktbewältigung und entwickeln Schutzkonzepte für gefährdete Gruppen und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure.
Wie ist eine Partnerschaft für Demokratie aufgebaut?
- Federführendes Amt: Organisatorische Leitung, Beantragung und Verwaltung der Fördermittel. Es setzt die Ziele der Partnerschaft in Verwaltungsstrukturen um.
- Koordinierungs- und Fachstelle: Bei einem zivilgesellschaftlichen Träger angesiedelt. Sie koordiniert die gesamte Arbeit, berät Initiativen, begleitet Projekte und ist für Öffentlichkeitsarbeit sowie Vernetzung zuständig.
- Bündnis für Demokratie: Das zentrale Entscheidungsgremium. Es entwickelt ein lokales Handlungskonzept und empfiehlt Förderanträge zivilgesellschaftlicher Projekte.
- Jugendforum: Ein eigenständig organisiertes Gremium junger Menschen, das eigene Ideen einbringt und einen Jugendfonds für selbstverwaltete Projekte nutzt. Es stärkt die Beteiligung der Jugend in der Partnerschaft.
- Vernetzung: Jede Partnerschaft lädt jährlich zu einer offenen Demokratiekonferenz ein. Zudem sind alle Partnerschaften bundesweit miteinander vernetzt und arbeiten eng mit dem Landes-Demokratiezentrum zusammen.
„Demokratie leben!“ unterstützt deutschlandweit Projekte, die sich für Demokratie, Vielfalt und gegen Extremismus einsetzen. Die Förderung erfolgt in fünf Programmbereichen sowie einem Bereich für Sondervorhaben. Die Programmbereiche im Überblick:
Die Programmbereiche
- Bundeszentrale Infrastruktur: Förderung großer, etablierter Organisationen, die bundesweit wirken. Ziel ist es, fachliche Strukturen aufzubauen, Wissen zu teilen, Qualitätsstandards weiterzuentwickeln und als Ansprechpartner im Themenfeld zu dienen.
- Landes-Demokratiezentren: In jedem Bundesland wird ein Projekt gefördert, das alle relevanten Akteure vernetzt. Zudem unterstützt es Beratungsangebote wie Mobile Beratung, Opferberatung und Ausstiegs- beziehungsweise Distanzierungsberatung.
- Partnerschaften für Demokratie: Kommunen bzw. kommunale Zusammenschlüsse erhalten Förderung, um lokal aktive Akteurinnen und Akteure zu vernetzen und gemeinsame Strategien vor Ort umzusetzen.
- Innovationsprojekte: Gefördert werden neue Ansätze und Methoden zivilgesellschaftlicher Organisationen in den Bereichen Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention. Die Ergebnisse sollen übertragbar und nachhaltig nutzbar sein.
- Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe: Projekte entwickeln Beratungs- und Bildungsangebote für Menschen in Haft oder in Bewährung, die als gefährdet oder ideologisiert gelten. Zudem werden Fachkräfte geschult, um sicherer im Umgang mit Radikalisierungsprozessen zu werden.
Von der Idee zum geförderten Projekt
Der Weg von der ersten Projektidee bis zur erfolgreichen Umsetzung ist klar strukturiert und transparent aufgebaut. In mehreren aufeinanderfolgenden Schritten wird das Verfahren von der inhaltlichen Klärung über die Förderentscheidung bis hin zur Projektdurchführung und Abrechnung dargestellt.
Projektidee
Liegt eine Projektidee vor, erfolgt zunächst die Kontaktaufnahme mit der lokalen Koordinierungs- und Fachstelle. Dort wird geprüft, ob die Projektidee sowie der antragstellende Träger grundsätzlich förderfähig sind.
Interessensbekundung
Ist die Projektidee förderfähig und der Träger antragsberechtigt, wird eine Interessensbekundung ausgefüllt und per E-Mail bei der lokalen Koordinierungs- und Fachstelle eingereicht. Die Interessensbekundung wird anschließend dem Bündnis für Demokratie zur Förderentscheidung vorgelegt. Hier geht es zur Interessensbekundung.
Förderentscheidung durch das Bündnis für Demokratie
Das Bündnis für Demokratie prüft das Projekt anhand formaler und inhaltlicher Kriterien. Nach Abschluss der Prüfung und einer entsprechenden Förderentscheidung informiert die lokale Koordinierungs- und Fachstelle über das weitere Vorgehen.
Zuwendungsbescheid
Nach Genehmigung des Antrags wird ein umfangreicher Zuwendungsbescheid ausgestellt. Der Empfang des Bescheids ist rechtsverbindlich zu bestätigen und unterschrieben bei der lokalen Koordinierungs- und Fachstelle einzureichen.
Projektdurchführung
Nach Vorlage der unterschriebenen Erklärung zum Zuwendungsbescheid bei der lokalen Koordinierungs- und Fachstelle kann mit der Projektdurchführung begonnen werden. Sämtliche projektbezogenen Veröffentlichungen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die lokale Koordinierungs- und Fachstelle. Die vorgeschriebenen Logos sind entsprechend den Vorgaben zu platzieren.
Projektabrechnung
Nach Abschluss des Projekts ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen und bei der Koordinierungs- und Fachstelle einzureichen. Dieser wird dort geprüft. Enthält der Verwendungsnachweis ausschließlich förderfähige Ausgaben, gilt das Projekt als abgeschlossen. Nicht förderfähige Ausgaben sowie Ausgaben, die über die bewilligte Fördersumme hinausgehen, werden nicht erstattet. Hier geht es zum Verwendungsnachweis.
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